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Ich bin ein junger Mann, der in Mekka angestellt ist, meine Familie aber lebt in Jidda. So bleibe ich in Mekka von Samstag bis Mittwoch und gehe am Donnerstag und Freitag zu meiner Familie nach Jidda. An einer Woche ging ich nach Jidda, und mein Vater hat plötzlich das Zimmer, in dem ich schlafe, geändert. Er hat die Tür, von der aus ich das Zimmer betrete, eingemauert und ließ eine Tür auf der Wand gegenüber bauen, außerdem hat er die Möbel geändert (neue geholt). Alles Lob gebührt Allah, ich bete meistens die Gebete in der Moschee, jedoch verpasse ich manche Gebete und bete sie in meinem Zimmer. Einen Monat nach der Veränderung des Zimmers hat sich herausgestellt, dass ich in die entgegengesetzte Richtung der Gebetsrichtung gebetet habe. Was ist also das Urteil diesbezüglich, o Schaikh? (Zur Erinnerung: Ich komme nur am Donnerstag und Freitag und bete meistens in der Moschee.)
Alles Lob gebührt Allah..
Das Richten zur Gebetsrichtung ist eine der Bedingungen für die Gültigkeit des Gebets, nur wird eine kleine Abweichung, keiner großen, verzeihen. Genauso wird demjenigen verziehen, der sich bemüht hat die Gebetsrichtung zu finden, dabei jedoch einen Fehler gemacht hat. Aus deiner Frage aber kommt hervor, dass du dich weder bemüht noch gefragt hast, vielmehr hast du gar nicht aufgepasst, dass sich deine Stellung zur Gebetsrichtung verändert hat. Demnach musst du diese Gebete nachholen.
Und wenn es dir schwer fällt zu erfahren wie viele Gebete es waren, so sollst du Acht geben und so viel beten, dass du stark davon ausgehst, dass dadurch deine Schuld rein geworden ist.
Und Allah weiß es am besten.