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Ist es erlaubt über Tücher, Plastik- und Metallklammern und Haarbänder, die zur Zierde getragen werden, zu streichen, egal ob es viele oder wenige sind? Ist es erlaubt jeden Teil der Haare allein zu binden (von Anfang bis zum Ende der Haare und sie dann mit Metallklammern zu befestigen) oder viele Zöpfe zu binden und über diese zu streichen?
Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Zu den Verpflichtungen der Gebetswaschung gehört das Streichen über den Kopf. Allah -erhaben ist Er- sagte: „O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln.“ [Al-Maidah:6]
Die Gelehrten waren sich über Maß des Streichens uneinig, ob über den ganzen Kopf gestrichen werden muss oder nur ein Teil genügt. Malik und Ahmad waren der Ansicht, dass über den gesamten Kopf gestrichen werden muss, was die bevorzugte Ansicht ist.
Über das Streichen über dem Kopf in der Gebetswaschung wurden zwei Methoden überliefert:
1. Man legt die Hände, nachdem diese mit Wasser befeuchtet wurden, auf den vorderen Bereich des Kopfes, streicht dann über den Kopf, bis hin zum Nacken, dann streicht man mit beiden Händen wieder zurück (vom Nacken aus) bis hin zum vorderen Bereich des Kopfes.
2. Man streicht über den gesamten Kopf in Richtung des Haarwuchses (Haarverlaufs), sodass die Form der Haare nicht verändert werden.
Diese zweite Methode passt zu Leuten mit langen Haaren, egal ob Mann oder Frau, damit sich die Haare nicht sträuben, wenn man mit den Händen wieder zurück (vom Nacken zum vorderen Bereich) streicht.
Ahmad (26484) und Abu Dawud (128) überlieferten, über Ar-Rubayyi' Bint Mu'awwidh Ibn 'Afra -möge Allah mit ihr zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte bei ihr die Gebetswaschung zu vollziehen. Daraufhin strich er über den ganzen Kopf, vom oberen Haaransatz (hier ist der Scheitel gemeint) an hin zu jeder Seite des Haarverlaufs, und dabei hat er die Form der Haare nicht verändert/bewegt. Al-Albani stufte dies in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch ein.
Al-'Iraqi sagte: „Es bedeutet, dass er vom obersten Teil des Kopfes aus mit dem Streichen begann und beim Ende aufhörte. Dies tat er in jede Richtung einzeln.“ Überliefert aus „'Aun Al-Ma'bud“.
Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (1/87): „Wenn jemand volle Haare hat und befürchtet, dass sie sich sträuben, wenn er von unten nach oben zurückstreicht, dann soll er es nicht tun. Dies wurde von Ahmad überliefert, denn zu ihm wurde gesagt: „Wie soll derjenige in der Gebetswaschung über die Haare streichen, dessen Haare bis zu den Schultern gehen?“ Daraufhin hat Ahmad mit seinen Händen einmal über seinen Kopf gestrichen und antwortete: „So, aus Angst, dass sich die Haare verteilen.“ Das bedeutet, dass er bis zu seinem Nacken strich, jedoch nicht zurück. Ahmad sagte, dass der Hadith von 'Ali ähnliches aussagt. Und wenn man will, dann kann man auch so über den Kopf streichen, wie es über Ar-Rubayyi' überliefert wurde, als der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bei ihr die Gebetswaschung vollzog und über seinen ganzen Kopf strich, vom Scheitel hin jede Richtung des Haarverlaufs, und dabei veränderte/bewegte er nicht die Form seiner Haare. Dies überlieferte Abu Dawud. Ahmad wurde auch gefragt, wie denn die Frau über ihren Kopf streichen solle. Er antwortete: „So“, und legte seine Hand auf die Mitte seines Kopfes und zog sie nach vorn, dann hob er sie an und legte sie wieder da hin, von wo aus er begann, und zog sie dann nach hinten. Und wenn man so über den Kopf streicht, dass der verpflichtende Teil erfasst wird, dann genügt dies.“
Zweitens:
Wenn auf dem Kopf der Frau etwas zur Zierde ist, wie Haarbänder, Plastikklammern etc., dann muss sie diese entfernen, wenn sie einen Teil ihres Kopfes bedecken. Dies entspricht der Ansicht, dass man über den gesamten Kopf streichen muss.
Al-Baji -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn die Frau ihre Haare durch Wolle oder Haarersatz vermehren will, darf sie nicht über ihren Kopf streichen, da das Wasser deshalb nicht ihre Haare erreicht. Und wenn es etwas erreicht, dann nur einen Teil. Dies basiert auf die Verpflichtung, dass alles (mit Wasser) gefasst werden muss.“ Aus „Al-Muntaqa“ (1/38).
Imam Ahmad -möge Allah ihm barmherzig sein- erleichterte aber das Streichen der Frau über ihren Kopf und sagte, dass es genüge, nur über den vorderen Teil ihres Kopfes zu streichen.
Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Es besteht kein Zweifel darüber, dass es verpflichtend ist über den Kopf zu streichen. Allah -erhaben ist Er- hat dies in Worten: „Und streicht euch über den Kopf“, bereits gesagt. Man war sich jedoch über das Maß der Verpflichtung uneinig. So wurde von Ahmad überliefert, dass es jedem verpflichtend ist über den gesamten Kopf zu streichen. Dies ist auch die offenkundige Aussage von Al-Khiraqi und Ansicht Maliks.
Von Ahmad aber wurde auch überliefert, dass es genügen würde, wenn nur über einen Teil gestrichen wird. Al-Hasan, Ath-Thauri, Al-Auza'i, Asch-Schafi'i und die Leute des Ra-i waren unter anderem auch der Ansicht, dass es erlaubt sei, nur über einen Teil des Kopfes zu streichen. Jedoch ist die offenkundige Ansicht über Ahmad -möge Allah ihm barmherzig sein-, dass der Mann über den ganzen Kopf streichen muss und dass es bei der Frau genügen würde, wenn sie nur über den vorderen Teil des Kopfes streicht.
Al-Khallal sagte, die Ansicht, der in Ahmads Rechtsschule gefolgt wird, ist, dass es genügt, wenn sie über den vorderen Teil ihres Kopfes streichen würde. Muhanna überlieferte, dass Ahmad sagte: „Ich hoffe, dass es in Bezug auf das Streichen über dem Kopf für die Frau leichter ist.“ Er fragte ihn: „Und wieso?“ Ahmad antwortete dann, dass 'Aischa über den vorderen Teil ihres Kopfes strich.“ Aus „Al-Mughni“ (1/86).
Nach dieser Ansicht ist es in Ordnung, wenn diese Klammern vorhanden sind, jedoch ist es besser sie zu entfernen, wenn es viele sind.
Drittens:
Es besteht kein Problem darin, wenn die Frau ihre bindet oder sich Zöpfe macht. Sie darf darüber in der Gebetswaschung streichen, egal wie diese sind.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde über das Urteil darüber gefragt, wenn die Frau über ihren Kopf mit gebundenen Haaren streicht.
Antwort: „Es ist der Frau erlaubt über ihren Kopf zu streichen, egal ob die Haare gebunden sind oder hängen. Sie soll aber ihre Haare nicht oben binden und dies auf der Kopfspitze lassen (wie ein Dutt), da ich dann befürchte, dass sie innerhalb der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ist, in der er sagte: „Frauen, die bekleidet und doch unbekleidet sind, mit etwas auf dem Kopf, das aussieht wie Kamelhöcker, sich auf eine Seite neigend. Sie werden das Paradies weder betreten noch seinen Duft riechen, obwohl sein Duft aus der Entfernung Soundso wahrgenommen werden kann.““ Aus „Fatawa Asch-Schaikh Ibn 'Uthaimin“ (11/152).
Und Allah weiß es am besten.