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Zählt die Abneigung gegenüber der Mehrehe zu den Auslöschern des Islams?

12-09-2024

Frage 148099

Ich habe in der Antwort auf Frage-Nr. (31807 ) gelesen: „Zu den zehn Auslöschern (arab. Nawaqid Al-Islam), gehört, dass jemand etwas verabscheut, womit der Gesandte – Allahs Segen und Frieden auf ihm – gekommen ist, selbst wenn er danach handeln sollte, so hat er Unglauben begangen. Dies gemäß der Aussage Allahs, erhaben ist Er: „Dies, weil ihnen zuwider ist, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, und so lässt Er ihre Werke hinfällig werden.“ (Muhammad:9). … In all diesen Auslöschern gibt es keinen Unterschied zwischen Ernst und Scherz und Angst, außer in Zwangslagen. Sie alle sind äußerst gefährlich und kommen häufig vor. Ein Muslim muss sich davor hüten und Angst davor und Angst um sich selbst haben. Wir suchen Zuflucht bei Allah vor den Ursachen Seines Zornes und vor seiner schmerzhaften Bestrafung. Und Allahs Frieden und Segen seien auf das Beste seiner Geschöpfe, Muhammad, seiner Familie und Gefährten.”

Viele Frauen verabscheuen die Mehrehe und geben dies in Sitzungen, sei es ernsthaft oder scherzhaft, bekannt. Fällt dies (bereits) unter Abtrünnigkeit (vom Islam)? Und obliegt ihnen die Reue und die rituelle Ganzkörperwaschung (arab. Ghusl)?"

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn ein Muslim mit dem Urteil Allahs zufrieden ist, sich ihm unterwirft und es akzeptiert, ohne es abzulehnen oder sich davon abzuwenden, dann ist dies seine Pflicht. Es schadet ihm nicht, wenn seine Seele die Handlung aufgrund natürlicher (Veranlagung) ablehnt, wie die Abneigung der Seele gegenüber dem Kampf, während sie das Urteil Allahs annimmt und sich ihm unterwirft. Allah – erhaben ist Er – sagte: „Vorgeschrieben ist euch zu kämpfen, obwohl es euch zuwider ist. Aber vielleicht ist euch etwas zuwider, während es gut für euch ist, und vielleicht ist euch etwas lieb, während es schlecht für euch ist. Allah weiß, ihr aber wisst nicht." (Al-Baqara:216).

Und so ist es auch mit der Abneigung einer Frau gegen das Vorhandensein einer Rivalin, das ist natürlich, weil sie mit ihrem Ehemann konkurrieren wird. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen der Abneigung gegen den von Allah auferlegten Kampf und der Abneigung der Seele gegen den Kampf, sowie zwischen der Abneigung gegen die Gesetzgebung Allahs für Mehrehe und der Abneigung der Seele gegen das Vorhandensein von Schaden. Was Allah vorschreibt und verordnet, wird geliebt, denn es ist ein Akt des Glaubens und der Nähe zu Allah, auch wenn die vorgeschriebene Tat für die Seel lästig ist. Je vollständiger der Glaube des Dieners ist, desto mehr werden diese (für ihn) verpönten Handlungen von ihm geliebt und natürlich, so wie sie auch durch das Gesetz geliebt sind.

Was unter den Auslöschern des Islams erwähnt wird, ist die Abneigung gegen das, was Allah herabgesandt hat, und die Abneigung gegen das, was er gesetzlich vorgeschrieben hat.

Ibn al-Qayyim – möge Allah ihm barmherzig sein – sagte: „Es ist nicht erforderlich für die Zufriedenheit, dass man keinen Schmerz oder keine Abneigung empfindet, sondern vielmehr, dass man sich nicht gegen das Urteil auflehnt oder darüber empört. Deshalb haben einige Menschen Schwierigkeiten, das Unangenehme zu akzeptieren, und sie haben Kritik daran geäußert und gesagt: Das ist gegen die Natur. Tatsächlich ist es jedoch Geduld, denn wie können Zufriedenheit und Abneigung gleichzeitig existieren, wenn sie gegensätzliche Dinge sind?"Die korrekte Ansicht ist, dass es keinen Widerspruch zwischen ihnen gibt und dass das Vorhandensein von Schmerz und die Abneigung der Seele dagegen nicht der Zufriedenheit widersprechen, wie die Zufriedenheit eines Kranken beim Trinken von bitterer Medizin, die Zufriedenheit eines Fastenden an einem extrem heißen Tag, trotz des Schmerzes von Hunger und Durst, und die Zufriedenheit eines Kämpfers für Allahs Sache trotz der Schmerzen von Verletzungen und dergleichen." Ende des Zitats, entnommen aus: „Madarij As-Salikin" (2/175).

Shaikh Ibn Uthaimin – möge Allah ihm barmherzig sein – sagte zur Verdeutlichung dieser Angelegenheit: „Die Aussage Allahs, erhaben ist Er: „vielleicht ist euch etwas zuwider,”: (Der Teil) „etwas zu wider” ist ein Substantiv im Sinne vom Passivpartizip, was bedeutet: es ist euch verhasst; und das Substantiv im Sinne des Passivpartizip kommt häufig (im Quran) vor, wie (z.B. in der Aussage Allahs, erhaben ist Er): „Und wenn sie schwanger sind, dann gebt für sie (das Nötige) aus” (At-Talaq:6). Und (ebenso) die Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm: „Wer eine Tat verrichtet, die nicht unserer Sache (d.h. der Religion des Islams) entspricht, von dem wird sie abgewiesen!", das heißt: zurückgewiesen."

Der Satz „obwohl es euch zuwider ist" ist als Halbsatz im Akkusativ zu verstehen, und das Pronomen bezieht sich auf den Kampf, nicht auf die Vorschrift. Denn die Muslime verabscheuen nicht das, was Allah ihnen vorgeschrieben hat; sie verabscheuen vielmehr den Kampf aufgrund der menschlichen Natur. Es ist ein Unterschied, ob man sagt: „Wir verabscheuen das, was Allah an Kampf vorgeschrieben hat," oder ob man sagt: „Wir verabscheuen den Kampf." Die Abscheu auf den Kampf ist natürlich; denn der Mensch verabscheut es, gegen jemanden kämpfen zu müssen und dabei möglicherweise getötet zu werden. Aber wenn dieser Kampf uns vorgeschrieben ist, wird er uns in gewisser Weise lieb und gleichzeitig aus einer anderen Perspektive verabscheut. Da Allah uns den Kampf vorgeschrieben hat, wird er uns lieb. Deshalb drängten die Gefährten des Propheten – möge Allah mit ihnen zufrieden sein – darauf, kämpfen zu dürfen. Aufgrund der Abneigung der Seele dagegen bleibt der Kampf uns jedoch verhasst.

Dann sagte er in Bezug auf die Nutzen des Verses: „Daraus ergibt sich, dass es für den Menschen keine Sünde ist, wenn er das, was ihm vorgeschrieben wurde, verabscheut; nicht weil er es hasst, dass der Gesetzgeber (der Scharia) es befohlen hat, sondern weil er es aufgrund der (menschlichen) Natur verabscheut. Was jedoch den Befehl des Gesetzgebers betrifft, so ist es Pflicht, damit zufrieden zu sein und es mit einem offenen Herzen anzunehmen." Ende des Zitats, entnommen aus „Tafsir Al-Quran von Ibn Uthaimin".

Und er sagte – möge Allah ihm barmherzig sein – an einer anderen Stelle: „Und (in Bezug auf) Seine – erhaben ist Er – Aussage: „obwohl es euch zuwider ist" – man muss wissen, dass sich das Pronomen in (diesem Vers) auf den Kampf bezieht und nicht auf die Vorschrift, denn die Gefährten des Propheten – möge Allah mit ihnen zufrieden sein – könnten niemals die Pflicht Allahs verabscheuen. Aber sie verabscheuen das Töten und Kämpfen, was zu ihrem Tod führt.

Es gibt einen Unterschied zwischen der Abscheu gegenüber Allahs Urteil und der Abscheu auf das, was durch das Urteil bestimmt wurde." Ende des Zitats, entnommen aus „Mu’allafat Ash-Shaikh Ibn Uthaimin" (2/438).

Zusammenfassend (lässt sich sagen): Die gläubige Frau muss mit dem Gesetz Allahs zur Mehrehe einverstanden sein und daran glauben, dass darin Weisheit und Wohlergehen liegen. Sie darf dieses Gesetz und diese Vorschrift nicht ablehnen, auch wenn sie die Anwesenheit einer konkurrierenden Frau nicht mag. (Dies ist vergleichbar) mit der Abneigung des Menschen gegen den Kampf oder der Abneigung der eigenen Natur gegen Dinge, die sie aus der Bequemlichkeit herausbringen, wie die Gebetswaschung mit kaltem Wasser für das Morgengebet oder das Fasten bei starker Hitze und ähnliches, was Mühe bereitet. Aber der Mensch überwindet diese Abneigung durch seine Liebe zu Allah, sein Einverständnis und seine Hingabe an Sein Gesetz. Deshalb heißt es in dem Hadith, der von Al-Bukhari (6487) und Muslim (2823) über Anas ibn Malik – möge Allah mit ihm zufrieden sein – überliefert wird, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Das Paradies ist von Unannehmlichkeiten umgeben, und die Hölle ist von Begierden umgeben."

An-Nawawi – möge Allah ihm barmherzig sein – sagte in „Sharh Muslim”: „Was die Unannehmlichkeiten betrifft, so umfassen sie das Bemühen in den gottesdienstlichen Handlungen, die Beständigkeit in diesen, das geduldige Ertragen ihrer Schwierigkeiten, die Unterdrückung des Zorns, das Vergeben, die Nachsicht, das Geben von Almosen, das Wohltun gegenüber Übeltätern und die Geduld (im Verzicht) auf Begierden und dergleichen." Ende des Zitats.

Und ebenso die Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Soll ich euch auf etwas hinweisen, durch das Allah die Sünden tilgt und die Ränge erhöht?" Sie sagten: „Ja, oh Gesandter Allahs." Er sagte: „Das vollständige Verrichten der Gebetswaschung (arab. Wudu) trotz Unannehmlichkeiten, viele Schritte zu den Moscheen und das Warten auf das Gebet nach dem Gebet. Das ist der ständige Einsatz (arab. Ribat)." Überliefert von Muslim (251), Hadith von Abu Hurairah.

An-Nawawi – möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Die Unannehmlichkeiten bestehen in starker Kälte, Körperschmerzen und Ähnlichem." Ende des Zitats.

Und Allah weiß es am besten.

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