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In einem europäischen Land war ich im Monat Ramadan, aufgrund von Gedanken, einer starken sexuellen Erregung ausgesetzt, was dazu führte, dass Sperma ausgetreten ist. Da ich geglaubt habe, dass mein Fasten ungültig war, was ich mir eingeredet habe, habe ich masturbiert. Muss ich nur diesen Tag nachholen oder die Sühneleistung entrichten?
Möge Allah es Euch mit Gutem vergelten!
Alles Lob gebührt Allah..
Der Muslim muss seine Ohren, Augen und Extremitäten davor schützen in etwas zu fallen, was Allah -erhaben ist Er- ihm verboten hat. Die Grundlage besagt, dass das Fasten die Seelen erzieht und ein Schutz für den Fastenden davor ist in Gelüsten zu fallen.
Die Gelehrten waren sich darüber uneinig, ob das Ejakulieren durch Gedanken das Fasten ungültig macht. So haben die Malikiten es für ungültig erklärt, doch die Mehrheit der Gelehrten nicht. Richtig scheint, dass sie deswegen das Fasten nicht für ungültig erklärt haben, da es unwillentlich geschehen ist. Es ist nämlich eine Sache, die in den Kopf kommt und man sie nicht abwehren kann. Wenn man aber absichtlich darüber nachdenkt und sich dem hingibt, um zu ejakulieren, so besteht hier kein Zweifel zwischen diesem und demjenigen, der absichtlich auf etwas schaut, um zu ejakulieren. Denn die Mehrheit der Gelehrten sind der Ansicht, dass das Fasten durch das absichtliche Schauen, bis man ejakuliert, ungültig wird.
In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (26/276) steht: „Die Hanafiten und Schafi'iten waren der Ansicht, dass der Austritt von Sperma oder Präejakulat, durch Anschauen oder Gedanken, das Fasten nicht ungültig macht. Dagegen ist die richtigere Ansicht bei den Schafi'iten, dass das Fasten ungültig wird, wenn man durch das Anschauen für gewöhnlich ejakuliert oder wiederholend schaut und ejakuliert. Die Malikiten und Hanbaliten aber waren der Ansicht, dass der Austritt von Sperma, durch kontinuierliches Schauen, das Fasten ungültig macht, denn er tritt durch eine Tat heraus, bei der man Genuss verspürt, obwohl man sich davor schützen könnte. Wenn es aber durch Gedanken austritt, dann ist das Fasten bei den Malikiten ungültig, bei den Hanbaliten aber nicht, da man sich davor nicht schützen kann.“
Siehe auch die Antwort auf die Frage Nr. 22750.
Und wenn das Fasten ungültig ist, dann musst du diesen Tag nachholen. Die Sühneleistung musst du aber nicht entrichten, da diese nur verpflichtend ist, wenn man das Fasten durch Geschlechtsverkehr ungültig macht.
Siehe auch die Antwort auf die Frage Nr. 38074 und Nr. 71213.
So musst du:
1. Und siehe, über dessen Verbot, die Antwort auf die Frage Nr. 329.
2. Diesen Tag nachholen.
Und Allah weiß es am besten.