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Fasten
Das Urteil über das Schlucken von Schleim für den Fastenden
Die überwiegende Ansicht der Gelehrten besagt, dass das Schlucken von Schleim das Fasten nicht ungültig macht. Dies steht nicht im Widerspruch dazu, dass das Fasten durch das Schlucken von allem ungültig wird, selbst wenn es keine Nahrung ist, wie etwa ein Steinchen oder Ähnliches.SpeichernDer Reisende, der zögert, ob er fasten soll oder nicht, sich dann aber, nach der Morgendämmerung (Fajr) entschließt zu fasten
SpeichernSie hat nach der Menstruation die Ganzkörperwaschung vollzogen, aber war sich unsicher, dann jedoch, vor dem Morgengebet, war sie sich sicher und hat gefastet und gebetet, ohne die Ganzkörperwaschung zu wiederholen.
SpeichernIst es demjenigen, der den I'tikaf vollzieht, erlaubt, die Moschee zu verlassen, um seine Familie für den Suhur zu wecken und dann zurückzukehren?
SpeichernDas Urteil darüber einige Speisen extra für den Monat Ramadan zuzubereiten
SpeichernSie hat einen Tag vom Ramadan nachgeholt und ihre Schwester lud sie zum Essen ein, woraufhin sie ihr Fasten gebrochen hat
SpeichernSie hat im Ramadan, während des Fastens, ihr Fasten gebrochen, kann es aber weder nachholen noch Arme speisen
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