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Alles Lob gebührt Allah..
Wenn es dir möglich ist das Gebet in seiner Zeit zu verrichten und diese kleine Verspätung bei den Fahrgästen im Arbeitssystem annehmbar ist und sich hierauf kein Verlust, der auf dich zurückkommt, resultiert, so ist dies die individuelle Pflicht.
Doch wenn diese Verspätung inakzeptabel ist oder auf dich ein Nachteil (Schaden) zurückkommt, so ist es dir, in dieser Situation möglich, das Mittags- und Nachmittagsgebet oder das Abend- und Nachtgebet, entweder vorzeitig oder nachträglich, zusammen zu legen, um so diese Bedrängnis und Erschwernis abzuwehren.
Doch wenn all dies schwierig ist, so besteht kein Zweifel darin, dass das Verrichten des Gebets in seiner Zeit zu den wichtigsten Verpflichtungen gehört und dass es allen anderen Dingen, von weltlichen Vorteilen, vorgezogen werden muss. Demnach musst du dann auch nach einer anderen Arbeit suchen, in der es dir möglich ist, das Gebet in seiner festgesetzten Zeit zu beten. Dies wegen der Aussage Allahs, erhaben sei Er:
„Dann verrichtet das Gebet (wie üblich). Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ [An-Nisaa 4:103]
Allah sagte auch: „Wehe nun den Betenden, denjenigen, die auf ihre Gebete nicht achten.“ [Al-Maa’un 107:4-5]
Siehe auch die Antwort der Frage Nr. 36784 und 151034
Und Allah weiß es besser.