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Der Reisende, der zögert, ob er fasten soll oder nicht, sich dann aber, nach der Morgendämmerung (Fajr) entschließt zu fasten

08-08-2022

Frage 249495

Vor mehreren Jahren bin ich mit meinem Bruder und seiner Frau im Ramadan zur 'Umrah gegangen. Ich wusste nicht, ob sie auf der Reise fasten oder nicht und habe mich geschämt sie zu fragen. Ich sagte mir dann, dass ich mit ihnen fasten werde, wenn sie fasten, und nicht fasten werde, wenn sie nicht fasten. Als dann die Morgendämmerung aufbrach, zögerte ich noch, ob ich beginnen soll zu fasten oder nicht. Als dann mein Bruder mir sagte, dass sie fasten würden, habe ich die Absicht gefasst und auch begonnen zu fasten, aber erst nachdem die Sonne aufgegangen ist. Vor einigen Tagen habe ich gelesen, dass die Absicht für das Fasten vor der Morgendämmerung gefasst werden muss. So habe ich beschlossen diesen Tag nachzuholen. Die Frage ist, ob ich jetzt die Sühneleistung vollbringen muss oder nicht, da es vor fünf Jahren war. Die zweite Frage: Ich glaube meine Schwester zögerte auch, soll ich ihr dann sagen, dass sie das Fasten nachholen soll oder nicht, denn ich bin mir nicht sicher, ob sie, wie ich, zögerte und habe Angst, dass sie mir sagt, dass es von Einflüsterungen kommen würde.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Für die Gültigkeit des Pflichtfastens ist vorausgesetzt, dass die Absicht in der Nacht davor gefasst werden muss, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer die Absicht für das Fasten nicht vor der Morgendämmerung fasst, der hat kein Fasten.“ Überliefert von Abu Dawud (2454), At-Tirmidhi (730) und An-Nasai (2331). Bei An-Nasai ist der Wortlaut im Arabischen anders (im Deutschen würde es genauso übersetzt werden). Diesen Hadith hat Al-Albani in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch eingestuft.

In „Asna Al-Matalib“ (1/411) steht: „Beim Fasten ist es verpflichtend, dass man eine feste und bestimmte Absicht fasst, wie beim Gebet, denn im Hadith heißt es: ‚Die Taten sind entsprechend den Absichten.‘ All das muss, beim Pflichtfasten, vor der Morgendämmerung geschehen, auch wenn es sich um ein Gelöbnis, das Nachholen oder einer Sühneleistung handelt.“

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn derjenige, der das Fasten auslassen darf, in einer Nacht im Ramadan sagen würde: ‚Es kann sein, dass ich morgen faste oder nicht‘, und sich erst nach der Morgendämmerung entschließt zu fasten, dessen Fasten ist ungültig, da er bei der Absicht zögerte.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (6/362).

Demnach müsstest du diesen Tag nachholen, was du bereits sehr gut gemacht hast.

Du musst keine Sühneleistung entrichten, denn diese muss nur Sesshafte machen, wenn er sein Fasten im Ramadan tagsüber durch Geschlechtsverkehr gebrochen hat.

Und wenn deine Schwester gefastet hat, aber auch zögerte, dann muss sie das Fasten nachholen und du musst sie darüber in Kenntnis setzen.

Und Allah weiß es am besten.

Fasten
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