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Sie muss die Sühneleistung für den Geschlechtsverkehr mit ihrem Ex-Mann tagsüber im Ramadan entrichten, doch es fällt ihr schwer ihrem jetzigen Ehemann davon zu erzählen, soll sie es, ohne sein Wissen, durch die Speisung von Bedürftigen entrichten?

03-04-2021

Frage 306368

Eine Frau hat geheiratet und tagsüber im Ramadan Geschlechtsverkehr gehabt, jedoch hat weder sie noch ihr Ehemann die Sühneleistung entrichtet, weder in Form vom Fasten noch der Speisung. Nach einigen Jahren hat er sie geschieden und sie hat einen anderen Mann geheiratet. Dieser ist streng und fanatisch und hat immer Probleme. Er erzählt seiner Familie alles ihr Leben. Deshalb befürchtet sie, dass er ihnen erzählt, dass sie noch die Sühneleistung vom zweimonatigem Fasten entrichten muss, wodurch er sie bei seiner Familie bloßstellt und ihr vorwirft nicht rechtschaffen zu sein. Darf sie 60 Bedürftige, ohne sein Wissen, speisen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Wenn die Frau tagsüber im Ramadan Geschlechtsverkehr hat, dann muss sie die Sühneleistung entrichten, wenn sie das Urteil kennt, es bewusst tut und nicht gezwungen wurde, gemäß der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten, im Gegensatz zu den Schafi'iten.

Siehe auch die Antwort auf die Frage Nr. 106532.

Zweitens:

Nach der Ansicht, dass das Entrichten der Sühneleistung verpflichtend ist, so muss sie, gemäß der Mehrheit der Gelehrten, nach einer Reihenfolge verrichtet werden. So muss sie einen Sklaven befreien, wenn sie das aber nicht kann, dann muss sie zwei Monate hintereinander fasten, und wenn sie das auch nicht kann, dann muss sie 60 Bedürftige speisen.

Malik und Ahmad, in einer Überlieferung, waren der Ansicht, dass man zwischen den Arten der Entrichtung der Sühneleitung aussuchen darf, denn Ahmad (7692), Malik in „Al-Muwatta“ (28), Muslim (111), von dem der Wortlaut ist, und Abu Dawud (2392) überlieferten, über Abu Hurairah, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- einen Mann, der im Ramadan sein Fasten abgebrochen hat, dass er entweder einen Sklaven befreien, zwei Monate fasten oder 60 Bedürftige speisen soll.

Und im Wortlaut in „Al-Muwatta“ und den anderen steht, dass Abu Hurairah berichtete, dass ein Mann im Ramadan sein Fasten abgebrochen hat. Daraufhin hat der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ihm befohlen, dass er entweder einen Sklaven befreien, zwei Monate hintereinander fasten oder 60 Bedürftige speisen soll. Er sagte dann: „Ich kann es nicht.“ So ließ der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ein Gefäß aus Palmblättern mit Datteln holen und sagte: „Nimm es und spende es.“ Er sagte dann: „O Gesandter Allahs, niemand ist bedürftiger als ich.“ Daraufhin lachte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, bis seine Eckzähne zu sehen waren und sagte dann: „Iss es.“

Ibn 'Abdil Barr -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Istidhkar“ (3/311): „Und in der Aussage von Asch-Scha'bi und Az-Zuhri wird das Urteil für die Überlieferung von Malik, dass man sich die Sühneleistung aussuchen darf, aus diesem Hadith. Und dies ist ein Argument Maliks, nur dass Malik die Speisung auswählte, weil es als Ersatz dem Fasten ähnelt. Siehst du nicht, dass die Schwangere, Stillende, der Greis und der Nachlässige im Ramadan, bis der der nächste Ramadan eintrifft, dass keinem von ihnen befohlen wird einen Sklaven zu befreien oder die Fastentage nachzuholen, sondern nur Bedürftige zu speisen. Denn die Speisung hat einen Zugang zum Fasten […].

Das ist, was Malik und seine Gefährten auswählten. Ibn Wahb berichtete von Malik: „Die Speisung ist mir diesbezüglich lieber, als die Sklavenbefreiung and anderes.“ Ibn Al-Qasim überlieferte von ihm, dass er nur die Speisung kannte und weder der Sklavenbefreiung noch der Speisung nachging. Asch-Schafi'i, Ath-Thauri und die die meisten aus Al-Kufah waren der Ansicht, dass die Sühneleistung desjenigen, der vorsätzlich sein Fasten im Ramadan durch Geschlechtsverkehr abgebrochen hat, von der Reihenfolge her, wie die Sühneleistung desjenigen ist, der den „Dhihar“ gesprochen hat.“

Das Argument der Mehrheit aber ist, dass in den meisten Überlieferungen dieses Hadiths, die Reihenfolge erwähnt wurde.

Diese Thematik wurde bereits in etlichen Antworten festgelegt und es wurde dargelegt, dass die richtige Ansicht, die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten ist.

Siehe auch die Antworten auf die Fragen Nr. 189853, 131660 und 106535.

Nur ist die Ansicht von Imam Malik in dieser Thematik stark, denn er hat seinen Beweis, den wir angeführt haben, und es ist eine anerkannte Rechtsschule, die nicht abgelehnt wird. Wie auch, denn es ist die Ansicht von Malik!

Demnach: Wenn die Frau nach der Ansicht der Mehrheit geht und fastet und dadurch für sie klarer Schaden resultiert, dann besteht kein Problem darin, dass sie der Ansicht Maliks folgt und, ohne Wissen ihres Mannes, mit ihrem Geld 60 Bedürftige speist.

Und Allah weiß es am besten.

Sühne (Kafara)
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