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Ich habe beschlossen dieses Jahr, so Allah will, die Hajj zu vollziehen. Ich hoffe, dass Sie mir einige Ratschläge und Anweisungen geben können, welche mir dafür nützen? Auch möchte ich diese Frage stellen: Gibt es für die Frauen in der Hajj spezielle Regeln, durch die sie sich von den Männern auszeichnen?
Alles Lob gebührt Allah..
Meine muslimische Schwester! Herzlichen Glückwunsch dafür, dass du beschlossen hast nach Mekka zu gehen, um die Hajj zu vollziehen. Diese ist eine Pflicht, welche vielen muslimischen Frauen verborgen bleibt. Einige wissen nicht, dass sie die Hajj vollziehen müssen, andere wissen es, aber schieben es auf bis sie der Tod überrascht und sie die Hajj unterlassen haben. Andere wiederum wissen nichts über die Riten und begehen dadurch Verbotenes, wodurch ihre Hajj womöglich ungültig wird, ohne dass sie es merken. Und Allah bitten wir um Hilfe.
Die Hajj ist eine Pflicht Allahs, welche auf Seinen Dienern lastet. Sie ist die fünfte Säule des Islams und der Jihad der Frau. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte zu ‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein: „Euer Jihad ist die Hajj!“
Überliefert von Al-Bukhari.
Hier kommen, o meine muslimische Schwester, einige Ratschläge, Anweisungen und Regeln, die sich speziell auf die bezieht, die die Hajj vollziehen will. Sie helfen auch, dass die Hajj akzeptiert und Mabrur wird. Al-Hajj Al-Mabrur bedeutet das, was der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Ihr Lohn ist nur das Paradies.“
Überliefert von Al-Bukhari und Muslim.
1.Die Aufrichtigkeit Allah gegenüber ist eine Bedingung für die Gültigkeit und Akzeptanz jeglichen Gottesdienstes, dazu gehört auch die Hajj. So sollst du deine Hajj aufrichtig Allah, erhaben sei Er, gegenüber vollziehen. Und halte dich von der Augendienerei fern, denn sie zerstört die Taten und bringt die Strafe mit sich.
2.Das Befolgen der Sunnah und dass die Tat entsprechend der Leitung des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, vollzogen wird, ist die zweite Bedingung für die Gültigkeit und Akzeptanz der Tat, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Wer etwas tut, was nicht unserer Angelegenheit entspricht, so wird dies abgewiesen.“ Überliefert von Muslim.
Und dies lädt dich dazu ein die Regeln der Hajj entsprechend der Leitung des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, zu lernen, indem du dich dafür der nützlichen Bücher bedienst, die sich auf authentische Beweise aus dem Koran und der Sunnah stützen.
3.Hüte dich vor dem großen und kleinen Schirk und vor den Sünden in all ihren Facetten. Denn durch den großen Schirk tritt man aus dem Islam aus, die Taten werden zerstört und er bringt die Strafe mit sich. Durch den kleinen Schirk werden die Taten zerstört und er bringt (auch) die Strafe mit sich. Und die großen Sünden bringen nur die Strafe mit sich.
4.Es ist der Frau nicht gestattet, dass sie für die Hajj oder etwas anderes, ohne einen Mahram verreist, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Die Frau darf nur mit einem Mahram verreisen.“ Überliefert von Al-Bukhari und Muslim.
Der Mahram ist entweder der Ehemann oder jeder der auf ewig für die Frau verboten ist (zu heiraten), ob durch Verwandtschaft, Stillung oder Verschwägerung. Es ist eine Bedingung dafür, dass die Hajj für die Frau zu einer Pflicht wird. Und wenn die Frau keinen Mahram hat, der mit ihr verreist, so muss sie die Hajj nicht vollziehen.
5.Die Frau kann mit den Kleidern, mit denen sie will, in den Ihram eintreten, ob in Schwarz oder einer anderen Farbe. Trotzdem soll sie sich vor dem hüten, worin Verzierungen und Ansehen liegen, wie enge, durchsichtige, kurze, zerrissene und verzierte Kleidung. Genauso muss sie sich davor hüten den Männern zu ähneln, oder das anzuziehen, was die Ungläubigen anziehen.
Daraus erkennen wir, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass einige Laien für die Frau bestimmte Farben für den Ihram aussuchen, wie grün oder weiß. Dies gehört vielmehr zu den Erneuerungen.
6.Es ist der Muhrima (weibl. für Muhrim) nicht gestattet, nachdem sie die Absicht für den Ihram gefasst hat, auf sich irgendeine Art des Parfüms zu tragen, egal ob es auf den Körper oder die Kleidung kommt.
7.Es ist der Muhrima nicht gestattet die Haare auf dem Kopf und dem gesamten Körper, auf jegliche Art und Weise, zu entfernen. Genauso verhält es sich mit dem Entfernen der Nägel.
8.Es ist der Muhrima nicht gestattet die Burka, den Niqab oder Handschuhe zu tragen, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Die Frau soll weder ihr Gesicht bedecken noch Handschuhe tragen.“ Überliefert von Al-Bukhari.
9.Die Frau soll sowohl ihr Gesicht als auch ihre Hände nicht vor fremden Männern enthüllen, indem sie die Ausrede sucht, dass der Niqab und die Handschuhe zu den Dingen gehören, die im Ihram verboten sind, da sie ihr Gesicht und ihre Hände mit allem, wie ihre Kleidung, ihren Khimar usw. bedecken kann. Die Mutter der Gläubigen, ‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, sagte: „Die Reiter pflegten an uns vorbeizukommen, während wir mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, im Ihram-Zustand waren. Als sie an uns entlang liefen, ließ eine von uns ihren Jilbab auf ihren Kopf über ihr Gesicht fallen. Und als sie weg waren haben wir unsere Gesichter enthüllt.“ Überliefert von Abu Dawud und Al-Albaani stufte dies in „Hijab Al-Mar`a Al-Muslima“ als authentisch ein.
10.Wenn einige Frauen in den Ihram eintreten legen sie etwas auf ihre Köpfe, was aussieht wie Turbane oder Klipse, damit nichts vom Khimar oder dem Jilbab das Gesicht berührt. Dies ist eine unnötige Umständlichkeit, da es kein Problem ist, dass etwas von der Bedeckung das Gesicht der Muhrima berührt.
11.Es ist der Muhrima gestattet, dass sie Hemd, Hosen, Strümpfe, Armreifen aus Gold, Ringe, eine Uhr usw. trägt. Jedoch muss sie ihre Schönheit/Verzierung vor Männern, die keine Maharim sind, in der Hajj und außerhalb davon, bedecken.
12.Wenn einige Frauen am Miqat vorbeigehen, weil sie die Hajj oder ‘Umra vollziehen wollen, und sie ihre Periode bekommen, kann es sein, dass sie nicht in den Ihram eintreten, weil sie glauben, dass für den Ihram bedingt ist, dass sie von der Menstruation rein sein sollen. So überqueren sie den Miqat ohne Ihram, was jedoch ein klarer Fehler ist, da die Menstruation den Ihram nicht hindert. Somit soll die Menstruierende in den Ihram eintreten und alles machen, was der Pilger macht, außer den Tawaaf um die Kaaba. So soll sie den Tawaaf aufschieben, bis sie rein wird. Und wenn sie den Ihram aufschiebt, aber den Miqat schon ohne ihn überquert hat, ist sie verpflichtet zurückzukehren, um vom Miqat in den Ihram einzutreten. Wenn sie nicht zurückkehrt, muss sie ein Opfer darbringen, da sie eine Pflicht unterlassen hat.
13.Die Frau darf beim Ihram, wenn sie befürchtet die Zeremonie nicht vollenden zu können, eine Bedingung stellen. Sie soll sagen: „Wenn mich etwas hindert, dann ist mein Platz da, wo ich verhindert werde.“ (arab.: In Habasani Haabis fa Mahalli Haithu Habasatni) Wenn dann das eintrifft, was sie davon abhält die Hajj zu vollenden, dann soll sie den Ihram auflösen und auf ihr lastet nichts.
14. Erinnere dich an die Tätigkeiten der Hajj:
Erstens: Wenn der Tarwiya-Tag eintrifft, welcher der 8. Dhul Hijja ist, sollst du dich waschen, in den Ihram eintreten und die Talbiya folgendermaßen aussprechen: „Labbayka Allahumma Labbayka, Labbayka la Scharika Laka Labbayka, Inna Al-Hamda wa An-Ni’mata Laka wa Al-Mulk, La Scharika Lak.“ (Bedeutet: Hier bin ich, o Allah, hier bin Ich! Hier bin ich, Du hast keinen Partner, hier bin ich. Gewiss, der Lob, die Gunst und die Herrschaft gehören Dir! Du hast keinen Partner).
Zweitens: Gehe nach Mina hinaus, bete dort das Mittags-, Nachmittags-, Abend-, Nacht-, und Morgengebet und kürze die Gebete mit vier Gebetseinheiten in zwei, ohne die Gebete zusammen zu setzen.
Drittens: Wenn die Sonne des 9. aufgeht, dann begib dich nach ‘Arafah, bete dort das Mittags- und Nachmittagsgebet zusammen und gekürzt in der Zeit des Mittagsgebets und verweile in ‘Arafah Allah rufend, gedenkend, flehend und reuig bis zum Sonnenuntergang.
Viertens: Wenn die Sonne des 9. untergeht, dann begib dich von ‘Arafah nach Muzdalifa, bete dort das Abend- und Nachtgebet zusammen und gekürzt und verweile dort bis zum Morgengebet. Bemühe dich nach dem Morgengebet im Gedenken Allahs, in Bittgebeten und Anflehungen bis das Tageslicht vor Sonnenaufgang stark hervor scheint.
Fünftens: Brich von Muzdalifa nach Mina, vor dem Sonnenuntergang des ‘Iid-Tages, auf. Wenn du dann Mina erreicht hast, sollst du folgendes machen:
a)Werfe die sieben Steine des Jamrah Al-‘Aqaba und sprich für jeden Stein den Takbir aus.
b) Schlachte die Opfergabe bevor sich die Sonne erhebt.
c) Kürze, von allen Seiten deiner Kopfhaare, so viel wie eine Fingerkuppe (ungefähr 2 cm).
d) Betrete Mekka, vollziehe Tawaaf Al-Ifadha, vollziehe den Sa’i zwischen Safa und Marwa wie bei der Hajj, wenn du eine Mutamatti‘a bist, oder vollziehe den Sa’i und den Tawaaf der Ankunft nicht, wenn du eine Mufrida oder Qaarina bist.
Sechstens: Werfe die Steine am 11., 12. und 13. nachdem die Sonne auf ihren höchsten Stand kommt (Beginn des Mittaggebets), wenn du noch bleiben willst. Oder am 11. und 12. wenn du früher gehen willst, aber in diesen Nächten in Mina übernachtet hast.
Siebtens: Wenn du zurück nach Hause willst, dann vollziehe den Abschieds-Tawaaf und dadurch enden die Tätigkeiten der Hajj.
15.Die Frau soll die Talbiya nicht laut aussprechen! Sie soll sie so leise aussprechen, dass sie selbst und die Frauen neben ihr es hören können. Fremde Männer sollen es nicht hören, damit man sich vor Versuchungen, und davor dass man zu ihr schaut, schützt. Die Zeit der Talbiya beginnt nach dem Eintreten in den Ihram für die Hajj und dauert an bis zum Werfen der Steine der Jamra Al-‘Aqabah am Tag des Opferfestes.
16.Wenn die Frau, nach dem Tawaaf und vor dem Sa’i, ihre Periode bekommt, soll sie die restlichen Riten vollenden und den Sa’i vollziehen, auch wenn sie ihre Tage hat, denn für den Sa’i muss man nicht im reinen Zustand sein.
17.Es ist der Frau gestattet Pillen zu nehmen, die die Menstruation verhindern, damit sie die Zeremonien erfüllen kann, unter der Bedingung, dass kein Nachteil für sie eintrifft.
18.Hüte dich vor dem Gedrängel mit Männern an allen Orten der Hajj-Riten, speziell im Tawaaf beim schwarzen Stein und der Yamaani-Säule. Genauso beim Sa’i und beim Werfen der Jamaraat. Wähle Zeiten aus, in denen das Gedränge geringer wird. Die Mutter der Gläubigen, ‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, pflegte an einer Seite den Tawaaf zu vollziehen, die von Männern isoliert war. Sie pflegte auch den Stein oder die Säule nicht zu empfangen, wenn dort Gedränge war.
19.Die Frau muss im Tawaaf und Sa’i nicht laufen/rennen (Für den Tawaaf wird hier der Begriff Raml und für Sa’i Rakd benutzt). Raml bedeutet, dass man sich bei den Schritten, in den ersten drei Runden des Tawaaf, beeilen soll. Rakd bedeutet, dass man zwischen den zwei grünen Markierungen, in allen Runden des Sa’i, läuft. Diese beiden Dinge sind eine Sunnah für die Männer.
20.Hüte dich vor diesem (einem) Buch, welches ein kleines Buch ist, das einige erfundene Bittgebete beinhaltet. Darin findest du ein spezielles Bittgebet für jede Runde des Tawaaf oder des Sa’i. Dafür gibt es keinen Beweis im Koran oder der Sunnah. Im Bittgebet, während des Tawaaf und des Sa’i, ist vorgeschrieben, dass man um das bittet, wofür man an Gutem im Dies- und Jenseits will. Und wenn es ein Bittgebet ist, das vom Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, überliefert wurde, so ist es besser.
21.Die menstruierende Frau darf Bücher lesen, welche islamisch-vorgeschriebene Bittgebete und Gedenkformeln beinhalten, auch wenn darin Koranverse stehen. Es ist ihr auch gestattet den Koran zu rezitieren/lesen, solange sie den Mushaf nicht berührt.
22.Hüte dich davor etwas von deinem Körper zu enthüllen. Speziell an Orten, an denen dich Männer sehen können, wie Orte wo jeder die Gebetswaschung vollziehen kann. Einigen Frauen interessiert es nicht, wenn Männer in der Nähe dieser Orte sind. Dann enthüllen sie, während der Gebetswaschung, das, was sie (eigentlich) nicht enthüllen dürfen, wie das Gesicht, Arme und Beine. Es kann sogar sein, dass sie den Khimaar von ihrem Kopf auszieht, so dass Kopf und Hals zu sehen sind. All dies ist verboten und darin besteht eine gewaltige Versuchung für sie und für fremde Männer.
23.Es ist den Frauen gestattet Muzdalifa vor dem Morgengebet zu verlassen, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, einigen Frauen, besonders den Schwachen, erlaubte Muzdalifa zu verlassen nachdem der Mond, am Ende der Nacht, verschwand/unterging. Dies tat er, damit sie die Steine von Jamra Al-‘Aqaba noch vor dem Gedränge werfen können. In den zwei „Sahih-Werken“ wurde von ‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, überliefert, dass Sauda, möge Allah mit ihr zufrieden sein, den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, um Erlaubnis bat in der Nacht vom Jam‘ (gemeint ist Muzdalifa) den Ort zu verlassen bevor es überfüllt wird, da sie eine schwere Frau war. Und er erlaubte es ihr.
24.Es ist erlaubt das Werfen der Steine bis zur Nacht aufzuschieben, wenn der Vormund der Frau der Meinung ist, dass das Gedränge um Jamra Al-‘Aqaba zugenommen hat, und dass darin eine Gefahr für die Frauen, die mit ihm sind, besteht. So ist es erlaubt, dass sie das Werfen der Jamra aufschieben, bis das Gedränge kleiner wird oder verschwindet. Und auf sie lastet diesbezüglich nichts.
Genauso ist es beim Werfen in den drei Taschriq-Tagen. Sie können die Steine nach dem Nachmittagsgebet werfen, welches eine Zeit ist, in der das Gedränge sehr abnimmt, so wie man dies bezeugen kann und weiß. Wenn dies aber nicht möglich ist, dann ist es kein Problem, wenn sie das Werfen bis zur Nacht aufschiebt.
25.Hüte dich, hüte dich:
Es ist der Frau nicht gestattet, dass sie ihrem Ehemann die Möglichkeit bietet, dass er ihr beischläft oder sie zu berühren, solange sie sich noch nicht in vollständiger Form vom Ihram gelöst hat. Diese Auflösung entsteht durch drei Dinge:
Erstens: Durch das Werfen der sieben Steine in Jamra Al-‘Aqaba
Zweitens: Durch das Kürzen aller Haare, so viel wie eine Fingerkuppe, was ungefähr 2 cm entspricht.
Drittens: Durch den Tawaaf der Hajj (Tawaaf Al-Ifadha).
Wenn die Frau all diese drei Dinge tut, ist es ihr gestattet alles zu machen, was ihr im Ihram verboten war, sogar der Beischlaf. Und wenn sie nur zwei davon gemacht hat, ist ihr alles gestattet, bis auf den Beischlaf.
26.Es ist der Frau nicht gestattet, dass sie ihre Haare vor fremden Männern zeigt, während sie ihre Haarspitzen kürzt, so wie es viele Frauen am Ort des Sa’i tun, da die Haare zur ‘Aura gehören, was verboten ist vor irgendeinem fremden Mann zu enthüllen.
27.Hüte dich davor vor Männern zu schlafen. Dies beobachten wir bei vielen Frauen, die mit ihren Familien, ohne Zelt oder irgendetwas, womit sie sich vor den Augen der Männer bedecken können, die Hajj vollziehen. Sie schlafen, mit Männern gemischt oder in ihrer Nähe, auf den Wegen, auf Seitenstraßen, unter erhöhten Brücken und in der Al-Khif Moschee. Dies gehört zu den gewaltigsten üblen Dingen, die man verbieten und vernichten muss.
28.Die Menstruierende und Wöchnerin müssen den Abschieds-Tawaaf nicht vollziehen. Dies gehört zur Erleichterung der islamischen Gesetzgebung für die Frauen. Somit steht der menstruierenden Frau zu, dass sie mit ihrer Familie zurückkehrt, auch wenn sie den Abschieds-Tawaaf nicht vollzogen hat. So lobpreise Allah, o muslimische Schwester, und bedanke dich bei Ihm, für diese Erleichterung und diese Gunst!.