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Ich frage über die Menge des Blutes, das aus dem Körper des Menschen austritt und dadurch zu den Dingen gehört, die das Fasten ungültig machen. Ich leide an Hämorrhoiden, und das seit langer Zeit und unregelmäßig. Es wird von etwas Blut begleitet, was ungefähr der Menge von zwei Tassen entspricht.
Alles Lob gebührt Allah..
Wir bitten Allah darum, dass Er dich schnell heilen soll.
Da dieses Blut aufgrund dieser Krankheit austritt, ist dein Fasten gültig, und du musst nichts tun, auch wenn es viel ist, solange dies nicht aufgrund deiner (eigenen) Handlung geschieht.
Die Richtlinie für das Blut, welches das Fasten ungültig macht, ist folgendes:
Erstens: Wenn das Blut durch die Handlung der Person willentlich austritt. Dies folgendermaßen näher erläutert:
1. Dass es durch das Schröpfen austritt. In dem Fall bricht es das Fasten, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Derjenige, der das Blut (anderer) schröpft, und derjenige, bei dem das Blut geschröpft wird, brechen das Fasten.“
2. Dass es durch etwas anderem, nicht das Schröpfen, austritt, wie beim Aderlass (Das Blut wird hier aus den Adern entnommen). Wenn es so viel ist, dass es den Körper des Menschen beeinflusst, ist das Fasten ungültig (wie bei einer Blutspende). Wenn es aber wenig ist, sodass es der Person nicht schadet, dann ist das Fasten gültig, wie bei einer Blutentnahme, bei der etwas Blut für Untersuchungen entnommen wird. Das macht das Fasten nicht ungültig.
Zweitens: Wenn das Blut unbeabsichtigt austritt, wie wenn man einen Unfall, Nasenbluten oder eine Verletzung, auf irgendeiner Stelle im Körper hat, dann ist das Fasten gültig, auch wenn es viel Blut ist.
Dies ist aus einer Fatwa des Schaikhs Ibn 'Uthaimin entnommen worden. Siehe: „Fatawa Islamiyah“ (2/132).
Wenn aber Blut, dass unwillentlich austritt, viel ist, sodass man zu schwach zum Fasten ist, ist es erlaubt das Fasten auszulassen und diesen Tag nachzuholen.