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Wer aus Vergesslichkeit im unreinen Zustand das Gebet verrichtet hat, ist dazu verpflichtet, das Gebet zu wiederholen.

18-06-2019

Frage 9023

Manchmal merke ich nach dem Gebet, dass ich ohne Gebetswaschung (Wudu) gebetet habe. Soll ich danach die Gebetswaschung vollziehen und das Gebet wiederholen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Ja. Du bist verpflichtet, die Gebetswaschung zu vollziehen und das Gebet zu wiederholen. Die Gelehrten sind sich hierüber einig, da die Reinheit (der reine Zustand) eine Bedingung für die Gültigkeit des Gebets ist.

Der Beweis dafür sind die Worte des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Allah wird das Gebet desjenigen, bei dem ein Hadath (ein unreiner Zustand) geschah, solange nicht annehmen, bis er den Wudu (Gebetswaschung) vollzogen hat.“ Überliefert von Al-Bukhary (6954) und Muslim (225).

Und Muslim (224) überlieferte von ˈAbdullah Ibn ˈUmar -möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein-, der sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen: ‚Das Gebet wird ohne Tuhur (Reinheit/reiner Zustand) nicht angenommen.‘“

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmuˈu“ (2/79): „Die Muslime (die Gelehrten) sind sich einig, dass derjenige, der sich im unreinen Zustand befindet (Muhdith ist) das Gebet nicht verrichten darf. Und ebenso sind sie sich darüber einig, dass sein Gebet (in diesem Zustand) ungültig ist, ungeachtet dessen, ob er über den unreinen Zustand wusste oder nicht, oder es vergessen hat. Wenn er jedoch aus Unwissen oder Vergesslichkeit so betet, so bürdet er sich keine Sünde auf. Falls er aber weiß, dass er sich im unreinen Zustand befindet, und das Gebet in dem Fall verboten (Haram) ist, so begeht er eine gewaltige Sünde.“ [Ende des Zitats]

Und Allah weiß es am besten.

Pflichten des Gebets
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