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Ist es mir erlaubt die Sunnah des Duha-Gebets in meiner offiziellen Arbeitszeit zu verrichten, wobei dies nicht dazu führt, dass die Arbeiten stehen bleiben oder hinaufgeschoben werden?
Alles Lob gebührt Allah..
„Das Duha-Gebet ist eine Sunnah und darin ist ein großer Vorzug enthalten. Wenn du angestellt bist und diese Handlung deine dir übertragene Arbeit nicht beeinflusst, dann besteht kein Problem darin, wenn du es verrichtest. Wenn es aber deine Arbeit beeinflusst, dann darfst du es nicht tun, da es dich davon abhält deine Pflicht zu erfüllen.“
Aus: „Al-Muntaqa min Fatawa Asch-Schaikh Salih Al-Fauzan“ (2/167).