Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Es ist notwendig, die Leiche zu tragen und ihr zu folgen, denn es ist das Recht des verstorbenen Muslims gegenüber den Muslimen. Es gibt einen großen Segen für diejenigen, die dies tun. Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer an einem Begräbnis teilnimmt und es von seinem Haus aus begleitet …“, oder, wie in einer anderen Überlieferung: „Wer einem muslimischen Begräbnis folgt, aus Glauben und in der Hoffnung auf Allahs Belohnung, bis das Gebet verrichtet wird, dem steht ein Qirat (an Belohnung) zu. Und wer es begleitet, bis es begraben wird, dem steht ein doppelter Qirat zu. Es wurde gefragt: „O Gesandter Allahs, was ist ein Qirat?“ Er antwortete: „Wie zwei große Berge.“ Überliefert von al-Bukhary, Kitab al-Janaiz (1240)]
Es ist nicht zulässig, die Bestattung mit Handlungen zu begleiten, die der islamischen Gesetzgebung widersprechen, wie zum Beispiel lautes Weinen, das Verbrennen von Weihrauch dahinter oder laute Andachten (Adhkar) vor der Bestattung, da dies Neuerungen (Bid'ah) darstellen. Qais ibn 'Ubad berichtete: „Die Gefährten des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- lehnten es ab, bei Beerdigungen laut zu weinen.“ Solche Handlungen sollten vermieden werden, da sie Ähnlichkeiten mit den Bräuchen der Christen aufweisen.
Zweitens: Die Bestattung:
Ein Muslim darf nicht zusammen mit einem Nicht-Muslim begraben werden, und umgekehrt. Der Muslim wird in den Gräbern der Muslime bestattet.
Gemäß der Sunnah soll der Verstorbene von in das Grab, vom unteren Ende, gelegt werden, und der Tote wird auf seiner rechten Seite im Grab platziert, wobei sein Gesicht in Richtung der Qibla zeigt. Derjenige, der ihn in sein Grab legt, sagt: „Im Namen Allahs und nach der Sunnah des Gesandten Allahs (Bismillah wa 'ala Sunnati Rasulillah).“ Oder: „… nach der Religion des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ('ala Millati Rasulillah salla Allahu 'alayhi wa sallam)." Dies wurde von At-Tirmidhi überliefert (Al-Janaiz/967), und es wurde von Al-Albani in „Sahih Sunan Abi Dawud“ (836) als authentisch eingestuft.
Es ist empfohlen, dass diejenigen am Grab etwas Erde darauf werfen, drei Handvoll Erde mit beiden Händen, nachdem das Leichentuch verschlossen wurde.
Es ist empfohlen, nachdem die Bestattung abgeschlossen ist:
1. Das Grab leicht über dem Boden zu erheben, etwa eine Handbreit, ohne es jedoch mit dem Boden zu ebnen, um es zu markieren, zu schützen und nicht zu entehren.
2. Das Grab ein wenig über dem Boden zu erheben, etwa einen Shibr (eine Handbreit). Es ist auch akzeptabel, es mit einem Stein oder Ähnlichem zu kennzeichnen, um sicherzustellen, dass zukünftige Bestattungen an derselben Stelle stattfinden können. Das Grab sollte mit Wasser besprengt werden, um den Boden zu stabilisieren und zu verhindern, dass er auffliegt.
3. Es ist nicht korrekt, dem Verstorbenen zu sagen, dass er in Kürze befragt wird etc., was bei einigen Menschen bekannt ist. Stattdessen sollte man am Grab stehen, für ihn beten, um Festigkeit bitten und um Vergebung flehen. Und dies sollte er den Anwesenden anordnen, denn im Hadith von 'Uthman Ibn 'Affan -möge Allah mit ihm zufrieden sein- heißt es, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte nach dem Begräbnis auf dem Grab zu stehen und zu sagen: „Bittet um Vergebung für euren Bruder und bittet um Festigkeit für ihn, denn er wird jetzt befragt.“ Überliefert von Abu Dawud (2804). Al-Albani stufte dies in „Sahih Sunan Abi Dawud“ (2758) als authentisch ein.
4. Es ist nicht erlaubt, am Grab etwas aus dem Quran zu rezitieren, da dies als Neuerung (Bid'ah) betrachtet wird und weder der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- noch seine edlen Gefährten dies je getan haben.
5. Ebenso ist es untersagt, Gräber zu bauen, zu verputzen, zu beschriften oder darauf zu schreiben. Denn Jabir berichtete: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- untersagte es, Gräber zu verputzen, sich darauf zu setzen und sie zu bauen." Überliefert von Muslim (1610). Und bei Abu Dawud heiß es: „Er verbot das Verputzen der Gräber, das Schreiben auf ihnen und das Begehen (Betreten) von ihnen.“ (Jana'iz/3226) Al-Albani hat dies in „Sahih Sunan Abi Dawud“ (2763) als authentisch eingestuft.
Drittens:
Es ist erlaubt, den Angehörigen des Verstorbenen Beileid auszusprechen. Die Beileidsbekundung sollte darauf abzielen, den Hinterbliebenen Trost zu spenden, ihren Kummer zu lindern, sie zum Geduldigsein zu ermutigen. Dabei muss man sich an die Überlieferungen des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- halten. Wenn man diese nicht kennt, kann man einfache, tröstende Worte finden, die dem Zweck dienen und nicht gegen die islamischen Grundsätze verstoßen.
Es ist überliefert, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wahrlich, zu Allah gehört, was Er nimmt, und zu Ihm gehört, was Er gibt. Alles hat bei Ihm eine festgesetzte Frist. So sei geduldig und hoffe auf Belohnung (Inna Lillahi ma akhadh, wa Lahu am a'ta, wa kullu schai in 'Indahu ila Ajalin Musamma, fal tasbir wal tahtasib).“ Überliefert von Al-Bukhary (1204).
Zwei Dinge sollten vermieden werden.
1. Sich für Beileidsbekundungen zu versammeln, selbst wenn die Menschen dies nacheinander tun.
2. Dass die Angehörigen des Verstorbenen Essen zubereiten, um diejenigen zu bewirten, die zu Beileidsbekundungen kommen.
Die Sunnah ist, dass die Verwandten und Nachbarn des Verstorbenen Essen zubereiten, um die Familie des Verstorbenen zu versorgen. Und Allah weiß es am besten.
Für weitere Details wird empfohlen, das Buch „Ahkam Al-Janaiz“ (Bestimmungen für Begräbnisse) von Al-Albani zu konsultieren, sowie das Buch „Al-Mulakhas Al-Fiqhi“ (Fiqh-Kurzfassung) von Al-Fawzan (213-216).