Alles Lob gebührt Allah..
„Wenn die Angelegenheit so war, wie du beschrieben hast, so ist das Fasten gültig, weil das, das Nasenbluten, wovon du betroffen warst, gegen deinen Willen geschah, und somit nicht daraus folgt, dass du dein Fasten gebrochen hast.“ Und das, was darauf hinweist sind Beweise der Einfachheit (Leichtigkeit) der islamischen Gesetzgebung (Schariˈah), mitunter Seine -erhaben ist Er- die Aussage:
„Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“
[Al-Baqara 2:256]
Und bei Allah liegt der Erfolg. Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.
[„Al-Lajna Ad-Daima Li Al-Buhuthi Al-ˈIlmiyati Wa Al-Ifta“ (10/264,265)]
Darin wird ebenso erwähnt:
„Wenn eine Person unwillentlich blutet, während sie am Fasten ist, so ist ihr Fasten gültig.“
[Ende des Zitats]
Schaikh ˈAbdulˈaziz Ibn ˈAbdillah Ibn Baz, Schaikh ˈAbdurrazaq ˈAfifi, Schaikh ˈAbdullah Ghudyan
[„Al-Lajna Ad-Daima Li Al-Buhuthi Al-ˈIlmiyati Wa Al-Ifta“ (10/268)]Und Allah weiß es am besten.