„Wenn sie Muslime sind, dann ist es kein Problem, ihnen Beileid zu bekunden, denn sie sind betroffene Muslime und haben ein Recht. Wenn sie jedoch Ungläubige sind, dann wird dies im Hinblick auf den Nutzen betrachtet: Wenn darin ein Nutzen liegt, nämlich Annäherung und das Gewinnen von Zuneigung dieser Ungläubigen gegenüber den Muslimen, dann ist es kein Problem. Wenn darin jedoch kein Nutzen ist, dann gibt es keinen Nutzen.“ Ende des Zitats.
Der geehrte Shaykh Ibn ʿUthaymin, möge Allah ihm barmherzig sein. „Al-Ijabat ʿala As`ilat Al-Jaliyat“ (1/14, 15).