Urteil über Beileidsbekundung bei einem Ungläubigen, wenn er stirbt

Frage 106520

Wie lautet das Urteil über Beileidsbekundung bei einem Ungläubigen, wenn er stirbt - unabhängig davon, ob seine Angehörigen Muslime oder Ungläubige sind?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

„Wenn sie Muslime sind, dann ist es kein Problem, ihnen Beileid zu bekunden, denn sie sind betroffene Muslime und haben ein Recht. Wenn sie jedoch Ungläubige sind, dann wird dies im Hinblick auf den Nutzen betrachtet: Wenn darin ein Nutzen liegt, nämlich Annäherung und das Gewinnen von Zuneigung dieser Ungläubigen gegenüber den Muslimen, dann ist es kein Problem. Wenn darin jedoch kein Nutzen ist, dann gibt es keinen Nutzen.“ Ende des Zitats.

Der geehrte Shaykh Ibn ʿUthaymin, möge Allah ihm barmherzig sein. „Al-Ijabat ʿala As`ilat Al-Jaliyat“ (1/14, 15).

Referenz

Beerdigung und Bestimmungen für Friedhöfe

Quelle

Islam Q&A

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