„Die Beschneidung ist für den neuen Muslim verpflichtend, so wie sie auch für den von Geburt an muslimischen Menschen verpflichtend ist. Er muss sich ab dem Zeitpunkt seiner Annahme des Islams beschneiden lassen. Wenn es jedoch im Interesse (der Sache) erforderlich ist, die Beschneidung aufzuschieben, aus Angst, dass er sich vom Islam abwendet, weil der Islam sich noch nicht fest in seinem Herzen verankert hat, dann ist daran kein Problem. Denn der Schaden, der durch das Aufschieben der Beschneidung entsteht, ist geringer als der Schaden, der durch seinen Abfall vom Islam nach seiner Annahme des Islams entstehen würde.“
Ende des Zitats. Schaykh Ibn ʿUthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein.
Siehe „Al-Ijabat ‘ala As'ilat Al-Jaliyat“ (1/3-4).