Alles Lob gebührt Allah..
Die Bedingung/Voraussetzung in der Terminologie der Fachleute der Grundlagen (Ahl al-Usul) bedeutet alles Wesentliche, ohne das eine Sache nicht gültig ist.
Die Bedingungen für die Gültigkeit des Gebets sind diejenigen, von denen die Gültigkeit des Gebets abhängt. Wenn eine dieser Bedingungen verletzt wird, ist das Gebet ungültig. Diese sind:
1. Das Eintreten der Gebetszeit - und das ist die wichtigste Bedingung. Das Gebet ist nicht gültig, bevor seine Zeit eingetreten ist, nach dem Konsens der Gelehrten, denn Er -erhaben ist Er- sagte: „Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ [An-Nisa:103]. Die Gebetszeiten sind Allahs Buch zusammengefasst. Er -erhaben ist Er- sagte: „Verrichte das Gebet beim Neigen der Sonne bis zum Dunkel (Mitte) der Nacht, und (auch) die (Quran-)Lesung (in) der Morgendämmerung. Gewiss, die (Quran-)Lesung (in) der Morgendämmerung wird (von den Engeln) bezeugt.“ [Al-Isra:78] Diese Zeit, von der Mitte des Tages bis zur Mitte der Nacht, beinhaltet vier Gebetszeiten: Das Mittags-, Nachmittags-, Abend- und Nachtgebet.
Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- erwähnte sie in seiner Sunnah im Detail. Diese wurden in der Antwort auf Frage Nr. 9940 näher dargelegt.
2. Die Bedeckung der 'Aurah (Bereiche des Körpers, die bedeckt sein sollten). Das Gebet einer Person, die betet, während ihre 'Aurah enthüllt ist, ist ungültig. Dies basiert auf die Aussage Allahs -erhaben ist Er-: „O Kinder Adams, legt euren Schmuck bei jeder Gebetsstätte an.“ [Al-A'raf:31]. Ibn 'Abd Al-Barr sagte: „Es besteht Einigkeit darüber, dass das Gebet einer Person, die ihren Mantel zurücklässt und in der Lage ist, sich damit zu bedecken und nackt betet, ungültig ist.“
Die 'Aurah (unbedeckte Körperstellen) für die Betenden unterteilen sich wie folgt:
a) Leichte 'Aurah: Dies betrifft die männlichen Kinder im Alter von sieben bis zehn Jahren. Die 'Aurah für sie ist nur der Genitalbereich, einschließlich des Gesäßes.
b) Mittlere 'Aurah: Dies betrifft diejenigen, die zehn Jahre alt oder älter sind. Für sie erstreckt sich die 'Aurah vom Bauchnabel bis zu den Knien.
c) Starke 'Aurah: Dies betrifft freie erwachsene Frauen. Für sie gilt der gesamte Körper als 'Aurah während des Gebets, außer dem Gesicht und den Händen. Es gibt Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten darüber, ob die Füße während des Gebets sichtbar sein dürfen oder nicht.
3. und 4. Die Reinheit. Sie ist in zwei Arten unterteilt:
a) Die Reinheit von großer und kleiner Hadath. Wer im Zustand der Unreinheit betet, dem wird das Gebet gemäß dem Konsens der Gelehrten nicht akzeptiert, wie es in einem Hadith von Al-Bukhary (6954) über Abu Huraira überliefert ist: „Allah akzeptiert das Gebet von jemandem von euch nicht, wenn er sich verunreinigt hat, bis er sich wäscht.“
b) Die Reinheit von Unreinheiten (Najasah): Wenn jemand betet, während Unreinheiten auf ihm sind und sich ihrer bewusst ist, wird sein Gebet nicht akzeptiert. Der Betende sollte Unreinheiten an drei Stellen vermeiden:
Der erste Ort: Der Körper. Es sollte nichts Unreines am Körper sein, wie von Ibn 'Abbas überliefert, der sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ging an zwei Gräbern vorbei und sagte: ‚Wahrlich, die Insassen dieser Gräber werden bestraft, und sie werden nicht wegen einer großen Sache bestraft. Was den einen betrifft, so pflegte er üble Nachrede zu verbreiten, und der andere pflegte sich nicht vor dem Urin zu schützen.‘“
Der zweite Ort: Die Kleidung. Der Beweis dafür wird bei Al-Bukhary (227), über Asma Bint Abi Bakr -möge Allah mit ihr zufrieden sein- berichtet, die sagte: „Eine Frau kam zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und fragte: ‚Was sollen wir tun, wenn wir unsere Menstruation in unserer Kleidung haben?‘ Der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) antwortete: ‚Sie soll es auskratzen, dann mit Wasser reiben und es (bis es sauber wird) mit Wasser begießen und anschließend darin beten.‘“
Der dritte Ort: Der Ort, an dem das Gebet verrichtet wird. Der Beweis dafür ist der Hadith bei Al-Bukhary, in dem Anas Ibn Malik -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „Ein Beduine betrat eine Ecke der Moschee und urinierte dort. Die Menschen schrien ihn an, aber der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verbot es ihnen. Nachdem er sein Geschäft beendet hatte, befahl der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, Wasser über den Ort zu gießen.“
5. Die Ausrichtung zur Gebetsrichtung (Qibla). Wenn jemand ein Pflichtgebet in eine andere Richtung als die Qibla verrichtet, obwohl er in der Lage ist, sich zur Qibla auszurichten, wird das Gebet gemäß dem Konsens der Gelehrten für ungültig erklärt. Denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „o wende dein Gesicht in Richtung der geschützten Gebetsstätte! Und wo immer ihr seid, wendet eure Gesichter in ihrer Richtung!“ [Al-Baqarah:144]. Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte in dem Hadith desjenigen, der sein Gebet schlecht verrichtete: „Dann richte dich zur Qibla aus und sprich den Takbir.“ Überliefert von Al-Bukhary (6667).
Für mehr, siehe die Antwort auf Frage Nr. 65853 .
6. Die Absicht (Niyyah). Wer ohne Absicht betet, dessen Gebet ist ungültig. Der Beweis dafür ist der Hadith bei Al-Bukhary (1), über 'Umar Ibn Al-Khattab -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, der berichtete, dass er den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Die Taten entsprechen den Absichten, und jeder Mensch wird gemäß seiner Absicht belohnt.“ Daher akzeptiert Allah keine Handlungen ohne die entsprechende Absicht.
Die zuvor genannten sechs Bedingungen beziehen sich speziell auf das Gebet. Allerdings gibt es auch allgemeine Bedingungen für jede gottesdienstliche Handlung, wie der Islam, die Vernunft/der Verstand und der Unterscheidungsfähigkeit.
Zusammenfassend gibt es neun Bedingungen für die Gültigkeit des Gebets:
1. Islam
2. Vernunft
3. Unterscheidungsfähigkeit
4. Aufhebung von ritueller Unreinheit
5. Entfernung von Unreinheiten
6. Bedeckung der Schamteile
7. Eintritt der Gebetszeit
8. Ausrichtung zur Kaaba
9. Die Absicht
Und Allah weiß es am besten.