Donnerstag 18 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 19 Dezember 2024
German

Sie spricht Bittgebete für ihre christliche Ärzten, während sie sich mit ihr unterhält

Frage

Ich will nicht zu einem Arzt gehen. Ich ziehe eine Ärztin vor. Die einzige talentierte Ärztin, die ich kenne, ist eine Christin. Ich war mit ihrem Umgang mit mir zufrieden und wir haben damit angefangen uns zu unterhalten. Immer wenn ich mit jemandem spreche, kommen aus meinem Mund immer Bittgebete heraus, wie: „Mein Herr möge dich ehren, mein Herr möge dich ehren, mein Herr möge dich segnen.“ Sind meine Bittgebete hier richtig oder nicht?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das Sprechen von Bittgebeten für den nicht-muslimischen Schriftbesitzer oder denjenigen, der mit den Muslimen ein Abkommen hat, wird in zwei Arten unterteilt:
Erstens: Bittgebete, die mit dem Jenseits verbunden sind, wie Bittgebete um den Eintritt in das Paradies, Vergebung, Barmherzigkeit, die Errettung vor dem Höllenfeuer oder die Fürsprache unseres Propheten Muhammad -Allahs Segen und Frieden auf ihm- etc.

Bei dieser Art ist es nicht erlaubt Bittgebete zu sprechen, denn Allah -erhaben ist Er- verbot dies, indem Er sagte: „Dem Propheten und denjenigen, die glauben, steht es nicht zu, für die Götzendiener um Vergebung zu bitten, auch wenn es Verwandte wären, nachdem es ihnen klargeworden ist, dass sie Insassen des Höllenbrandes sein werden.“ [At-Tauba:113]

Im „Sahih Muslim“ (976) wird über Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Ich bat meinen Herrn um Erlaubnis für meine Mutter um Vergebung zu bitten, doch Er hat mir dies nicht erlaubt.“

An-Nawawi sagte in „Al-Majmu“ (5/120): „Was das Gebet für Nicht-Muslime und Bittgebete für sie um Vergebung betrifft, so ist dies gemäß dem Quran und Konsens verboten.“

Zweitens:  Bittgebete, die mit dem Diesseits verbunden sind. Wie Bittgebete darum, dass sie reich werden, Kinder bekommen, gesund, erfolgreich und glücklich werden. Doch die wichtigste ist das Bittgebet für ihre Rechtleitung.

Diese Art der Bittgebete ist erlaubt und es besteht kein Problem darin. Dies, aufgrund mehrerer Aspekte:

1. Es wurde kein Verbot diesbezüglich überliefert. Die Grundlage besagt demnach, dass es erlaubt ist, bis ein Beweis überliefert wird, der dies verbietet.

2. In der Sunnah wurde überliefert, dass es erlaubt sei den Friedensgruß (Salam) des Nicht-Muslims zu erwidern, wenn er einen klar und deutlich damit grüßt. Das Erwidern des Friedensgrußes ist ein Bittgebet um Wohlbefinden und Gesundheit. Ebenso wurde in der Sunnah überliefert, dass es erlaubt ist Ruqya auf den Nicht-Muslim zu lesen. Und die Ruqya ist ein Bittgebet um Heilung. Dies wurde bereits in der Antwort auf Frage Nr. 6714 dargelegt.

3. Dadurch kann das Herz dieses Nicht-Muslims gewonnen werden. Das ist ein gewaltiger, zu beachtender Nutzen aus den Zielen der islamischen Gesetzgebung. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat einen jungen, kranken Juden besucht und ihn zum Islam eingeladen, woraufhin er diesen angenommen hat.

4. Solche Bittgebete wurden von einigen Altvorderen überliefert. Dazu gehört:

Uqba Ibn Amir Al-Juhani -möge Allah mit ihm zufrieden sein- ging an einen Mann vorbei, der aussah wie ein Muslim. Daraufhin grüßte er ihn mit dem Friedensgruß. Uqba antwortete ihm: „Und mit dir, die Barmherzigkeit Allahs und Sein Segen.“ Ein Junge sagte ihm: „Das ist ein Christ.“ Uqba stand dann auf und folgte ihm dann, bis er ihn erreichte und sagte: „Die Barmherzigkeit Allahs und Sein Segen gebühren nur den Gläubigen, aber möge Allah dir ein langes Leben schenken und dein Vermögen und deine Kinder vermehren.“ Überliefert von Al-Bukhary in „Al-Adab Al-Mufrad“ (1/380).

Al-Hasan Al-Basri sagte: „Wenn du dem Schriftbesitzer dein Beileid kundtust, dann sag: Dir soll nur Gutes widerfahren.“ Dies überlieferte Ibn Al-Qayyim in „Ahkam Ahl Adh-Dhimma“ (1/438) und er führte mehrere ähnliche Überlieferungen an.

5. Die Rechtsgelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- haben diese Art der Bittgebete ebenfalls erlaubt. Im Folgenden kommen einige Überlieferungstexte diesbezüglich.

In „Kaschaf Al-Qina“ (3/130), von Al-Buhuti Al-Hanbali, steht: „Es ist erlaubt ihm ‚Herzlich Willkommen‘, ‚Wie ist es dir ergangen‘, etc. zu sagen. Ebenso ist es erlaubt: ‚Wie geht es dir‘, zu sagen. Es ist dem Muslim auch erlaubt dem Schriftbesitzer: ‚Möge Allah dich ehren, dich (durch den Islam) rechtleiten.‘ Ibrahim Al-Harbi sagte zu Ahmad: ‚Möge Allah dich ehren.‘ Er antwortete: ‚Ja.‘ Und er meinte damit den Islam.“ (Zusammengefasst)

Im Kommentar zu „Nihaya Al-Muhtaj“ (1/533) und zu „Tuhfa Al-Muhtaj“ (2/88), von den Schafiiten, steht: „Es ist erlaubt für den Nicht-Muslim Bittgebete um einen gesunden Körper und die Rechtleitung zu sprechen.“

Al-Munawi sagte in „Faid Al-Qadir“ (1/345): „Es ist ebenso erlaubt für den Nicht-Muslim Bittgebete um Rechtleitung, Gesundheit und Wohlbefinden zu sprechen, jedoch nicht um Vergebung.“

Demnach ist es kein Problem, wenn du für die christliche Ärztin Bittgebete sprichst, indem du die in der Frage erwähnten Worte sprichst, wie: „Möge Allah dich ehren.“ Deine Absicht soll dabei sein, dass Allah -erhaben ist Er- sie durch den Islam ehrt.

Imam Ahmad -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde über einen muslimischen Mann gefragt, der zu einem Christen sagt: „Möge Allah dich ehren.“ Er antwortete: „Ja. Er soll sagen, dass Allah ihn ehren soll, jedoch mit dem Islam.“ Aus „Al-Adab Asch-Schariyah“ (1/369), von Ibn Muflih.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A