Alles Lob gebührt Allah..
Wenn es so ist, wie es über den An- und Verkauf von Goldschmuck erwähnt wurde, dann ist das Geschäft auf diese Art und Weise verboten, wenn der Preis, der für den gekauften Goldschmuck, mit Gold, Silber oder etwas Gleichwertigem, wie Bargeld, in Raten gezahlt wird, da darin Riba An-Nasa (wenn die Zahlung eines gleichwertigen Zahlungsmittels verspätet getätigt wird) enthalten ist. In dieser Geschäftsart vereinen sich Riba An-Nasa und Riba Al-Fadl (wenn zwei gleiche Zahlungsmittel, mit unterschiedlicher Quantität, getauscht werden, z.B. 100 g Gold gegen 110 g Gold), wenn die Zahlung mit demselben Zahlungsmittel und derselben Ware getätigt wird, wenn z.B. beides Gold, jedoch das Gewicht unterschiedlich ist und die Bezahlung in Raten getätigt wird.
Allah verleiht den Erfolg und Allahs Segen und Frieden seien auf unseren Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.“
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteile
Schaikh Abdul Aziz Ibn Ibn Abdillah Ibn Baz, Schaikh Abdurrazzaq Afifi, Schaikh Abdullah Ibn Ghudayyan, Schaikh Abdullah Ibn Quud.
Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad Daimah” (13/467).