Freitag 19 Ramadhaan 1445 - 29 März 2024
German

Wenn meine Sunnah-Handlung aus dem Gebet vergessen hat, soll man dann die Niederwerfung aus Unachtsamkeit (Sujud As-Sahw) vollziehen?

Frage

1. Eine Person betet und während dem Gebet vergisst sie „Amin“ nach der Sure Al-Fatiha zu sagen. Was muss sie tun?

2. Was ist, wenn eine Person vergessen hat, die Basmalah vor einer Sure im Gebet zu lesen? Was muss sie tun?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Basmalah vor der Sure Al-Fatiha oder einer anderen Sure im Gebet, gehört zu den Sunnah-Handlungen des Gebets, auch das Sagen von „Amin“. Wer davon etwas vergessen hat, der muss die Sujud As-Sahw nicht vollziehen, jedoch ist es für ihn erwünscht. Wenn er sich aber nicht niederwirft, dann ist es in Ordnung und das Gebet ist gültig.

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn der Mensch erwünschte Aussagen oder Taten vergessen hat, sie aber normalerweise tut, dann darf er die Niederwerfung vollziehen, um das Fehlende auszugleichen. Es ist aber nicht verpflichtend. All dies, aufgrund des Hadiths: ‚Für jede Unachtsamkeit gibt es zwei Niederwerfungen.‘ Und im „Sahih-Werk“ von Muslim steht: ‚Wenn einer von euch etwas vergessen hat, dann soll er zwei Niederwerfungen vollziehen.‘ Dies ist allgemein. Wenn man eine Sunnah-Handlung, die man für gewöhnlich nicht vollzieht, unterlässt, dann gehört es nicht zur Sunnah sich niederzuwerfen, da ihm nicht in den Sinn kam es zu tun.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (3/333).

Für mehr, die Säulen, Pflicht- und Sunnah-Handlungen des Gebets, siehe die Antwort auf Frage Nr. 65847 .

Quelle: Islam Q&A