Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Muss man während der Gebetswaschung über die Ohren streichen?

Frage

Wenn ich die Gebetswaschung vollzogen, das Glaubensbekenntnis gesprochen und mich für das Gebet vorbereitet habe, mir aber dann plötzlich einfällt, dass ich vergessen habe über meine Ohren zu streichen, was muss ich dann tun? Muss ich die Gebetswaschung wieder von Beginn an wiederholen oder kann ich nur über meine Ohren streichen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das Streichen über die Ohren in der Gebetswaschung gehört zu den Handlungen, die der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- stets vollzog. Die Gelehrten waren sich darüber uneinig, ob es verpflichtend oder eine Sunnah ist. Einige sagen, dass es verpflichtend ist, wie die Hanbaliten, aufgrund der Überlieferung bei Ibn Majah (443), in der 'Abdullah Ibn Zaid -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Ohren gehören zum Kopf.“ Jedoch gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Authentizität des Hadiths. Al-Albani -möge Allah ihm barmherzig sein- jedoch stufte ihn in „Sahih Ibn Majah“ als authentisch ein.

Und wenn die Ohren zum Kopf gehören, dann ist verpflichtend (fard) in der Gebetswaschung über sie zu streichen, so wie es beim Streichen über den Kopf der Fall ist.

Die Mehrheit aber ist der Ansicht, dass das Streichen über die Ohren eine erwünschte Sunnah und keine Pflicht sei.

Siehe hierfür: „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (43/364).

Von Imam Ahmad -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde überliefert, dass die Gebetswaschung desjenigen gültig ist, der das Streichen über die Ohren unterlassen hat.

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (1/90): „Die Ohren gehören zum Kopf. Demnach stellt die Rechtsschule den Analogieschluss, dass es verpflichtend ist auch über sie zu streichen. Al-Khallal sagte: ‚Sie alle überlieferten von Abu 'Abdillah, über denjenigen der es unterlässt über die Ohren zu streichen, ob absichtlich oder aus Vergesslichkeit, dass die Gebetswaschung gültig ist.‘ Denn sie gehören zum Kopf, aber niemand versteht aus dem allgemeinen Begriff „Kopf“, dass darunter auch die Ohren fallen. Ebenso ähneln sie den restlichen Teilen des Kopfes nicht. Deshalb haben auch jene, die der Ansicht sind, dass es genügt, nur über einen Teil des Kopfes zu streichen, es nicht erlaubt über die Ohren zu streichen. Am besten aber ist es, wenn man über beides streicht, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- strich über seine Ohren, gemeinsam mit dem Kopf. Ar-Rubayyi' berichtete, dass sie den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sah, wie er einmal über seinen Kopf strich, von vorne und von hinten, seinen Koteletten/Schläfen und seine Ohren. Ibn 'Abbas -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete auch, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- über seinen Kopf und seine Ohren, sowohl innen als auch außen, strich. At-Tirmidhi sagte, dass sowohl der Hadith von Ibn 'Abbas als auch der von Ar-Rubayyi' authentisch seien.“

Wenn demnach jemand vergessen hat über seine Ohren zu streichen, dann lastet nichts auf ihm und seine Gebetswaschung ist gültig.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A