Das Einziehen von Wasser in die Nase (Al-Istinshaq) ist Pflicht bei der Gebetswaschung

Frage 1197

Ich habe die Gebetswaschung für das Gebet vorgenommen, und während des Gebets erinnerte ich mich, dass ich kein Wasser in die Nase eingezogen habe. Wie ist das Urteil über meine Gebetswaschung und mein Gebet?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Das Einziehen von Wasser in die Nase ist Pflicht bei der Gebetswaschung, aufgrund dessen, was durch die Handlung des Propheten - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - und durch seinen Befehl bestätigt ist, in seiner Aussage: „Wer die Gebetswaschung vollzieht, der soll Wasser aus der Nase ausstoßen.“ Überliefert von Al-Bukhari und Muslim,
und seine Aussage: „Wer die Gebetswaschung vollzieht, der soll Wasser in die Nase einziehen.“

Und wer kein Wasser in die Nase einzieht, dessen Gebetswaschung ist nicht gültig. Und verpflichtend für dich ist es, die Gebetswaschung und das Gebet zu wiederholen.

Referenz

Rituelle Waschung

Quelle

Fatawa Al-Lajnah Ad-Daa`ima (59/110)

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