Donnerstag 16 Shawwaal 1445 - 25 April 2024
German

Die Wartezeit der geschiedenen Frau

Frage

Ich bitte um eine Erklärung der Wartezeit der geschiedenen Frau.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn die Frau geschieden wird, bevor ihr Mann mit ihr schläft oder alleine ist, dann hat sie gar keine Wartezeit. Sobald er die Scheidung ausspricht, wird sie von ihm getrennt und ist für andere erlaubt zu heiraten. Wenn er aber mit ihr geschlafen hat oder mit ihr alleine war, dann hat sie eine Wartezeit, wovon es folgende Arten gibt:

Erstens: Wenn sie schwanger ist, dann gilt sie, bis zur Entbindung, egal wie lang die Zeit ist. Es kann sein, dass er ihr morgens die Scheidung ausspricht und sie gegen Mittag dann entbindet. Hier endet dann die Wartezeit. Es kann aber auch sein, dass er ihr im Monat Muharram die Scheidung ausspricht und sie erst in Dhu Al-Hijjah dann entbindet. So bleibt sie dann 12 Monate lang in der Wartezeit. Wichtig ist, dass die Wartezeit der Schwangeren bis zur Entbindung läuft, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „Diejenigen, die schwanger sind – ihre Frist ist (erreicht), wenn sie mit dem niederkommen, was sie (in ihren Leibern) tragen.“ [At-Talaq:4]

Zweitens: Wenn sie nicht schwanger ist und ihre Periode bekommt, dann beträgt ihre Wartezeit drei volle Perioden, nach der Scheidung. Dies bedeutet, dass die erste Periode kommt bis sie rein wird, dann kommt die zwei Periode bis sie rein wird und dann kommt die dritte Periode bis sie rein wird. Diese drei Perioden sind vollständig, egal ob dies lange dauert oder nicht. Wenn sie nun geschieden wird und stillt und ihre Periode erst nach zwei Jahren kommt, dann bleibt sie in der Wartezeit, bis sie dreimal ihre Periode bekommen hat. So verweilt sie dann zwei Jahre oder mehr. Wichtig ist, dass sie dreimal ihre vollständige Periode bekommt, egal ob es lange dauert oder nicht, denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Geschiedene Frauen sollen (mit sich) selbst drei Zeitabschnitte abwarten.“ [Al-Baqarah:228]

Drittens: Diejenige, die keine Periode hat, entweder weil sie zu jung oder zu alt ist. Deren Wartezeit beträgt drei Monate, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und diejenigen von euren Frauen, die keine Monatsblutung mehr erwarten, wenn ihr im Zweifel seid, so ist ihre Wartezeit drei Monate; und ebenso derjenigen, die (noch) keine Monatsblutung haben.“ [At-Talaq:4]

Viertens: Wenn sie aus einem bekannten Grund keine Periode bekommt und man weiß, dass sie auch zukünftig keine mehr bekommen wird, wie bei einer, deren Mutterleib operativ entfernt wurde. Diese ist wie jene, die in ihrer Menopause ist. Ihre Wartezeit beträgt drei Monate.

Fünftens: Wenn sie keine Periode mehr bekommt und den Grund dafür kennt, so soll sie warten, bis dieser Grund verschwindet und ihre Periode wieder kommt. Dann beginnt damit ihre Wartezeit.

Sechstens: Wenn sie keine Periode mehr bekommt und Grund nicht kennt. Die Gelehrten sagen, dass sie ein ganzes Jahr lang in der Wartezeit weilen soll. Neun Monate für die Schwangerschaft und drei Monate für die Wartezeit.

Dies sind die Arten der Wartezeit einer geschiedenen Frau.

Quelle: Der geehrte Schaykh Muhammad Ibn 'Uthaymin (Fragen, die mit der muslimischen Familie zusammenhängen (Seite 61-63)