Shaykh Al-Islam Ibn Taymiyyah wurde über muslimische Leute befragt, die neben Christen wohnen: Darf ein Muslim einen Christen besuchen, wenn dieser krank ist? Und darf er, wenn er stirbt, seinem Begräbnis folgen? Und trifft diejenigen Muslime, die dies tun, eine Sünde oder nicht?
Er antwortete: „Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Seinem Begräbnis folgt man nicht. Was jedoch den Besuch betrifft, so ist daran nichts auszusetzen; denn darin kann ein Nutzen liegen, nämlich ihn zum Islam zu neigen. Wenn er jedoch als Ungläubiger stirbt, ist ihm das Höllenfeuer verpflichtend geworden. Deshalb wird für ihn nicht das Totengebet verrichtet.“
Und Allah weiß es am besten.
„Al-Fatawa Al-Kubra“ (3/6)