Alles Lob gebührt Allah..
„Auf jeden Fall gehört es zur Sunnah, dass das Tarawih-Gebet nach dem Nachtgebet erfolgt. Der Qiyam (Gebet in der Nacht) im Ramadan wird nach dem Nachtgebet verrichtet, aber dies ist ein freiwilliges. Somit wird sein Gebet mit ihnen, vor dem Nachtgebet, als freiwilliges, zwischen den zwei Nachtgebeten (Das Abend- und Nachtgebet sind hier gemeint), gesehen. Und es ist erlaubt zwischen den zwei Nachtgebeten zu beten, aber es ist nicht der bekannte Qiyam im Ramadan. Der Qiyam im Ramadan kommt nach dem Nachtgebet und somit wird dies als freiwilliges Gebet, zwischen den zwei Nachtgebeten, für ihn gelten. Und das Nachtgebet danach ist gültig. Aber es ist vorzüglicher und besser, dass man erst mit dem Pflichtgebet beginnt und danach mit den anderen das Tarawih-Gebet. Das ist es, was sein soll, damit man der Sunnah folgt und das Pflichtgebet verrichtet.
Und wenn man mit ihnen, mit der Absicht ein Pflichtgebet zu beten, betet, und man, nachdem der Imam vom Tarawih-Gebet den Taslim ausspricht, aufsteht und das Pflichtgebet vervollständigt, ist dies gültig. Wenn der Imam also die zwei ersten (Gebetseinheiten), mit der Absicht das Tarawih-Gebet zu verrichten, betet, und man (selber) das Pflichtgebet betet, dann, wenn er den Taslim ausspricht, aufsteht und das Gebet vervollständigt, ist dies gültig.
Fazit ist, dass es darin, so Allah will, kein Problem gibt. Das Gebet ist gültig und das Tarawih-Gebet auch, aber es wird als freiwilliges Gebet gelten. Es ist weder das Tarawih-Gebet noch der bekannte Qiyam im Ramadan. Der Qiyam im Ramadan wird vielmehr erst nach dem Nachtgebet vollzogen, dieser aber betete vor dem Nachtgebet. Somit wird es zu einem der freiwilligen Gebete, welche zwischen dem Abend- und Nachtgebet erwünscht sind.“
Der ehrenwerte Schaikh ´Abdul ´Aziz ibn Baz, möge Allah ihm barmherzig sein.
Aus „Fatawa Nur ´ala Ad-Darb“ (903/2).