Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Das Geld (Vermögen), welches durch Lotterie verdient wurde.

Frage

Ist das Geld, welches eine Person durch Lotterie verdient, die seitens mancher Banken angeboten werden, erlaubt (halal) oder verboten (haram)?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das Geld, welches durch Lotterie und Glücksspiel etc. erlangt wird, wurde nicht auf einen islamrechtlich legitimen Weg erworben und ist daher verboten (haram). Allah -majestätisch und mächtig ist Er- sagte: „O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Gräuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (Al-Maida 5:90)

Alles was auf dem Wege der (Gewinn-)Wahrscheinlichkeit in einem Spiel oder Tätigkeit erlangt wird, so gehört es zum Glücksspiel. Der Muslim darf diese Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen. Geld darf nur auf legalem (halal) Weg erworben werden, wie durch islamrechtlich legitimen Kauf und Verkauf, durch islamrechtliche Schenkung oder Leihe, durch islamrechtlich legitime Mieteinnahmen etc. Die Wege des erlaubten Vermögensverdienstes (Gelderwerbs) sind in der islamischen Gesetzgebung bekannt.

Was Angelegenheiten anbelangt, die mit Glücksspiel in all seinen Facetten zu tun haben, so ist es dem Muslim nicht erlaubt, sich damit zu beschäftigen. Vielmehr ist er dazu aufgerufen, sich vor dieser Art des Verdienstes in Acht zu nehmen, sei es Glücksspiel oder verbotener Verkauf, wie der Verkauf von Alkohol, Tabak etc. Dies ist auf keinen Fall erlaubt, und der Muslim ist verpflichtet, sich davor zu hüten, dabei auf das hoffend, was bei Allah ist, und sich vor Seiner -erhaben ist Er- Strafe fürchtend: „Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet.“ (At-Talaq 65:2-3)

Und wenn der Diener Allahs eine Sache für Allah lässt, so wird sie ihm Allah -erhaben ist Er- durch etwas Besseres ersetzen: „Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er in seiner Angelegenheit Erleichterung.“ (At-Talaq 65:4)

Endes des Zitats des geehrten Schaikhs ˈAbdul-ˈAziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein.

[Fatawa Nur ˈAla Ad-Darb (3/1483)]

Quelle: Aus „Fatawa Nur ´ala Ad-Darb“