Alles Lob gebührt Allah..
Diese Angelegenheit geht auf das Uhreberrecht zurück. Dieses ist ein islamisch anerkanntes Recht, an das man sich nicht vergehen darf, aufgrund des Gemeinwohls, das durch die Wahrung dieses Rechts erfolgt, wie dass die Abfassung weiterhin durchgeführt wird, dass es verboten ist sich von der Arbeit und Mühe anderer finanziell zu bereichern und da es verpflichtend ist Verträge und Bedingungen einzuhalten, denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen!“ [Al-Maida:1] Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Muslime halten sich an ihre Bedingungen.“ Überliefert von Abu Dawud (3594) und Al-Albani stufte diesen Hadith in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch ein.
Wenn der Autor oder Verleger nun festlegt, dass es verboten ist die Seiten für den Verkauf oder den privaten Gebrauch abzufotografieren, dann muss dies eingehalten werden. Ebenso muss beachtet werden, dass das Abfotografieren für den privaten Gebrauch die Autorin sehr stark schädigen wird, da viele Studentinnen durch diese Fotos das Buch nicht mehr kaufen.
Über das Urheberrecht und die Aussagen der Gelehrten diesbezüglich wurde bereits in den Antworten auf die Fragen Nr. 26307 und Nr. 454 gesprochen.
Wenn eine Gruppe von Studentinnen ein Exemplar gemeinsam kaufen, das sie einander reichen, ohne es abzufotografieren, so gibt es hier keinerlei Hindernis, da es nichts gibt, was dies verbieten würde.
Und Allah weiß es am besten.