Die Pflicht nach der Verrichtung der Notdurft besteht darin, die Unreinheit, die sich an der betreffenden Stelle befindet, zu entfernen, unabhängig davon, ob sie mit Wasser oder mit etwas anderem entfernt wird, wie etwa mit Steinen, Papier oderTaschentüchern. Die Verwendung von Wasser ist jedoch vorzuziehen. Dies wurde bereits in der Antwort auf die Frage Nr. 9645 und Nr. 10257 erläutert.
Es ist zulässig, sich auf die Verwendung eines Wasserschlauchs zu beschränken, wenn dieser die Unreinheit an der Austrittsstelle so entfernt, dass keine Spur davon zurückbleibt.
Für den Istijmar, also die Verwendung von Steinen, Papier oder Taschentüchern, gilt als Voraussetzung, dass man mindestens drei Mal wischt, bis die betreffende Stelle gereinigt ist.
Dies aufgrund dessen, was Muslim (262) von Salman . möge Allah mit ihm zufrieden sein - überliefert hat, dass er sagte: „Unser Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verbot uns, beim Verrichten der Notdurft oder beim Urinieren die Gebetsrichtung einzunehmen, mit der rechten Hand Istinja zu machen, mit weniger als drei Steinen Istinja zu machenoder Istinja mit getrocknetem Kot oder einem Knochen zu machen.“
Es ist zulässig, sich mit einem einzigen Stein zu reinigen, der mehrere Seiten hat, oder mit einem großen Taschentuch, mit dessen verschiedenen Seiten man drei Mal wischt, sofern dadurch die Unreinheit entfernt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, muss man die Anzahl der Wischvorgänge erhöhen, bis die Unreinheit verschwunden ist.
Und Allah weiß es am besten.