Mittwoch 27 Rabii' Ath-Thaany 1446 - 30 Oktober 2024
German

Das Urteil darüber das verpasste Gebet nachzuholen

Frage

Ich habe vor kurzem den Islam angenommen und habe eine Reihe von Fragen, von denen ich gerne die Antworten bekommen würde. Ich glaube, dass du in einigen davon eine starke Dummheit vorfinden wirst.
1. Was soll ich sagen, wenn ich bete?
2. Meine Eltern sind Buddhisten und mein Vater ist der Einzige in der Familie, der von meinem Islam Bescheid weiß. Einige Familienmitglieder laden mich manchmal ein, um mit ihnen zu essen, jedoch esse ich kein Schweinefleisch, oder irgendeine Speise, in der etwas Verbotenes ist, das ich kenne. Meine Frage bezieht sich aber auf Geflügelfleisch und anderen Fleischsorten, wie beispielsweise Fisch, was aber kein Muslim geschächtet hat. Sind diese verboten? Und habe ich dann eine Sünde begangen (da ich von diesen Speisen gegessen habe)?
3. Wie soll ich zu Allah, gepriesen und erhaben sei Er, reuig von den Sünden, die ich begangen habe, zurückkehren? Und wie erlange ich Seine Vergebung dieser täglichen Sünden, die ich begehe?
4. Wenn ich das Morgengebet, das Mittaggebet, oder irgendeins der fünf Pflichtgebete verpasst habe, habe ich dann eine Sünde begangen? Und wie wird mir vergeben?
5. Wie erlerne ich das Rezitieren und Gedenken Allahs während des Gebets, und wie lerne ich den Koran auf Arabisch zu lesen? Mindestens die Grundwörter, die man während des Gebets sagen muss.
6. Sind alle essbaren Meerestiere erlaubt oder verboten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Wir bedanken uns bei dir für dein Vertrauen, welches du unserer Seite entgegen bringst. Wir bitten Allah darum, dass man über uns gut denkt und Er uns den Erfolg und die Leitung gewährt. Genauso bedanken wir uns bei dir, dass du dich beeilst das zu lernen, was du nicht weißt. Dies ist eine Pflicht, welche jedem Muslim obliegt und man wird nicht als Gelehrter geboren, so wie er, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Gewiss, das Wissen kommt durch das Lernen.“

Ibn Hajar stufte dies in „Fath Al-Baari“ als authentisch ein. Denk nicht, dass, wenn du über etwas fragst, wovon du nichts weißt, es als Dummheit gesehen wird. Es ist vielmehr eine verlangte Sache, für die der Mensch gelobt wird.

Zweitens:

Bezüglich der Fragen, die mit dem Gebet zusammenhängen, findest du in der Frage Nr. 13340 eine detaillierte Antwort über die Beschreibung des Gebets und was man darin an Adhkar (Andachtsformeln) sprechen soll.

Drittens:

Und was die Rezitation im Gebet auf Arabisch, oder einer anderen Sprache, betrifft, so findest du in der Frage Nr. 3471, mit Allahs Erlaubnis, eine ausführliche Antwort über diese Angelegenheit. Wir raten dir dich intensiv zu bemühen die arabische Sprache mindestens in dem zu erlernen, was mit der Sure Al-Fatiha (1) und den Säulen und Wajibat (Pflichtteilen) des Gebets zusammenhängt. Das ist entweder dadurch möglich, wenn man es von einem Muslim lernt, der sie auswendig kennt und auf schöne Weise rezitieren kann, oder wenn man in Internetseiten geht, die Aufnahmen des edlen Koran beinhalten, ihnen zuhört und sie von dort aus auswendiglernt.

Viertens:

Bezüglich des Versäumens der Gebete, kann nur einer von zwei Fällen auftreten:

Erstens: Dass du das Gebet unbeabsichtigt versäumt hast, vielmehr durch einen islamisch-legitimen Grund, wie aus Vergesslichkeit oder weil man verschlafen hat, trotz deiner intensiven Bestrebung es grundsätzlich in seiner Zeit zu beten. In diesem Fall bist du entschuldigt und musst es, sobald du dich daran erinnerst, nachholen. Der Beweis dafür ist, dass im „Sahih-Werk“ von Muslim (681) die Geschichte überliefert wurde, dass der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, und seine Gefährten das Morgengebet verschlafen haben. Dann begannen die Prophetengefährten einander zuzuflüstern: „Was ist die Sühne für unsere Vernachlässigung des Gebets, das wir begangen haben?“ Daraufhin sagte der Gesandten Allahs:

„Gewiss, im Schlaf gibt es keine Vernachlässigung. Die Vernachlässigung bezieht sich auf den, der das Gebet nicht betet, bis die Zeit des nächsten Gebets eintrifft. Wer dies tut, der soll es beten, sobald er darauf aufmerksam wird.“

Das bedeutet nicht, dass man absichtlich das Gebet verschlafen kann, so dass man es verpasst hat, und sich dann mit dem Schlafen entschuldigt, oder dass man die Methoden, die einem helfen dafür aufzustehen, vernachlässigt und sich dann damit entschuldigt. Man muss sich vielmehr an alle Mittel halten, zu denen man in der Lage ist, so wie es der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, in diesem Geschehnis tat. Denn er beauftragte eine Person wach zu bleiben, damit er sie zum Gebet weckt, jedoch überwältigte ihn die Müdigkeit und er hat sie nicht geweckt. Dieser Fall gehört zu denen, für die der Mensch entschuldigt ist.

Zweitens: Man verpasst das Gebet absichtlich. Dies ist eine gewaltige Sünde und ein gefährliches Verbrechen, so dass einige Gelehrten denjenigen, der dies tut, zum Ungläubigen (Kafir) erklärten (so wie es in der Fatawa- und Artikelsammlung des ehrenwerten Schaikh Ibn Baz (10/374) steht). Dieser muss (seine Tat), nach Konsens der Gelehrten, aufrichtig bereuen. Was das Nachholen betrifft, so waren sich die Gelehrten darüber uneinig, ob es angenommen wird, wenn man es nachholt, oder nicht. Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass man es nachholen soll und es, trotz Sünde (wenn man, und Allah weiß es am besten, nicht reuig zurückkehrt), gültig ist, so wie dies Schaikh Ibn ‘Uthaimin, in „Asch-Scharh Al-Mumti‘“ (2/89), überlieferte.

Schaikh Al-Islam Ibn Taimia, möge Allah ihm barmherzig sein, sah es als stärker an, dass es nicht gültig ist, sogar dass man es nicht nachholen muss. Er, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in „Al-Ikhtiyaaraat“ (34): „Derjenige, der das Gebet absichtlich unterlässt, muss es nicht nachholen, und es wird von ihm auch nicht angenommen. Er soll vielmehr vermehrt freiwillige Gebete verrichten. Dies ist die Meinung einer Gruppe der Altvorderen.“ Und unter denjenigen, unter den zeitgenössischen Gelehrten, die diese Meinung als stärker sahen, war unteranderem Ibn ‘Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, in der vorhin erwähnten Stelle (in Asch-Scharh Al-Mumti‘). Er nahm seine, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Aussage als Beweis: „Wer etwas tut, was nicht unserer Angelegenheit entspricht, so ist dies abzuweisen.“ Überliefert von Al-Bukhari und Muslim.

Somit musst du dich auf intensivste Weise davor hüten und danach bestrebt sein das Gebet in seiner Zeit zu beten, wie Er, erhaben sei Er, sagte:

„Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“

[An-Nisaa`:103]

Was die Reue betrifft, so wirst du (darüber) eine detaillierte Antwort auf die Frage Nr. 14289, aus dieser Seite, finden.

Und was die Schlachttiere betrifft, die die Nichtmuslime schlachten, so wirst du die Antwort darauf in der Frage Nr. 10339 finden.

Und auf deine Frage über die essbaren Meerestiere, so sind sie alle grundsätzlich erlaubt, da Allah, erhaben sei Er, sagte: „Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres und (all) das Essbare aus ihm als Nießbrauch für euch.“ [Al-Maa`ida:96]

Wir bitten Allah darum, dass Er dir die Kraft verleiht die arabische Sprache zu erlernen, die Religion zu verstehen und noch mehr gute Taten zu vollbringen, (nur) Er ist dazu imstande.

Quelle: Islam Q&A