Alles Lob gebührt Allah..
Das Betrügen (Schummeln) ist in der Klausur und sonst auch verboten (haram), aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- „Wer betrügt, gehört nicht zu mir.“ Überliefert von Muslim (101.
Wer in so etwas hineingeraten ist, so soll Allah -erhaben ist Er- um Vergebung bitten (Taubah machen, und er ist nicht dazu verpflichtet, sich öffentlich bloßzustellen. Vielmehr soll er dies verheimlichen, so wie Allah ihm das verdeckt hat. Er soll diese Sünde bereuen und darauf beharren, nicht wieder zu dieser Sünde zurückzukehren.
Muslim (2590) überlieferte von Abu Hurayrah, über den Propheten -Allah Segen und Frieden auf ihm, dass er sagte: „Allah wird im Diesseits seinen Diener nicht bedecken, ohne dass er ihn am Tag der Auferstehung bedeckt.“
Und dies gehört zur frohen Kunde für den Bereuenden, welchen Allah im Diesseits bedeckt hat, dass Allah ihn nämlich im Jenseits auch bedecken wird.
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bekräftigte diese Bedeutung, wie Ahmad (23968) es über ʿAischa -möge Allah zufrieden mit ihr sein- überlieferte, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Dreierlei (sind es), und darauf schwöre ich, Allah wird demjenigen, der einen Anteil am Islam hat nicht demjenigen gleichsetzen, der keinen Anteil am Islam hat. Und der Anteil am Islam sind dreierlei, Das Gebet, Das Fasten und die Almosenabgabe (Zakah). Und Allah wird nicht einen Diener im Diesseits in Seinen Schutz nehmen, und ihn dann am Tag der Auferstehung anderen überlassen. Und kein Mann wird ein Volk (Leute) lieben, ohne dass Allah -mächtig und majestätisch ist Er- ihn mit ihnen vereint. Und die vierte Sache, wenn ich auf sie schwören würde, so hoffe ich, dass Allah es keinen Sünder gibt, denn Allah im Diesseits verdeckt hat, ohne dass er ihn auch am Tag des Gerichts verdeckt.“ Diese Überlieferung hat Al-Albani in „As-Silsilah As-Sahiha“ unter der Nr. (1387) für authentisch (sahih) befunden.
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- wies dieses Verdecken an, als er sagte: „Vermeidet diesen Schmutz, den Allah -mächtig und majestätisch ist er- verboten hat. Und wer doch hineingerät, so soll er sich mit der Bedeckung Allahs -mächtig und majestätisch ist er- bedecken.“ Der Hadith wurde von Al-Bayhaqi überliefert und von Al-Albani in As-Silsilah As-Sahihah“ unter der Nr. (663) für authentisch befunden.
Fazit:
Wer in seiner Klausur betrog (geschummelt), so soll er Reue ablegen (Taubah) machen und dies nicht mehr wiederholen. Und er soll sich selbst bedecken (es nicht bekanntgeben).
Und wenn du deine Klassenkameradin nicht (nach der Lösung) gefragt hast, sondern die Antwort lediglich gehört hast, ohne diese von ihr zu verlangen, so gilt dies nicht als Betrug, und ist unproblematisch -so Allah will-, dass du niederschreibst, was du gehört hast, solange du nicht danach gefragt hast oder danach getrachtet hast.
Was das Bittgebet der Lehrerein anbelangt, gegen denjenigen, der betrügt, so beinhaltet es eine Übertreibung anderen gegenüber, weil das Betrügen nicht ihre Rechte verletzt und auch nicht an ihre Person gebunden. Das Betrügen hier, hat mit den Rechten Allahs zu tun, daher ist es auch nicht etwas, was mit ihrer Vergebung zu tun hat. Sie hätte ihr Bittgebet lediglich auf denjenigen, der betrügt, beschränken sollen, dass Allah ihn vor ihr bloßstellt. So wäre dies legitim. Doch sie übertrat mit ihrem Bittgebet eine Grenze, und verlangte mehr, als ihr zusteht. Vielleicht wollte sie nur die Schüler abschrecken und sie vom Betrügen abhalten.
Möge Allah uns und ihr und allen Muslimen vergeben.
Und Allah weiß es am besten.