Es ist Frauen erlaubt, Ringe aus Gold oder Silber oder aus Diamanten oder Edelsteinen wie Smaragd, Rubin und Achat zu tragen, ebenso auch aus Eisen oder aus dem, was sie wünschen; denn der Grundsatz ist die Erlaubnis, und es ist nichts überliefert worden, was ein Verbot von irgendetwas davon belegen würde.
Es besteht keine Missbilligung (Karahah) im Tragen eines Eisenrings. Siehe dazu Frage Nr. (105400).
Ibn Qudamah - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Frauen ist von Schmuck aus Gold, Silber und Edelsteinen alles erlaubt, was ihrer Gewohnheit entsprechend getragen wird, wie Armreife, Fußringe, Ohrringe und Ringe sowie das, was sie an ihren Gesichtern, an ihren Hälsen, an ihren Händen, an ihren Füßen und an ihren Ohren tragen und anderes.“
Ende des Zitats aus Al-Mughni (2/324).
Dabei wird zur Bedingung gemacht, dass kein Maß an Verschwendung vorliegt.
An-Nawawi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Unsere Gefährten sagten: Jeder Schmuck, der Frauen erlaubt wurde, ist nur dann erlaubt, wenn darin keine offenkundige Verschwendung enthalten ist.“ Ende des Zitats aus Al-Majmuʿ (5/523).
Und Allah weiß es am besten.