Erstens:
Zakat ist auf Gold in jedem Fall verpflichtend, wenn es den Nisab erreicht, egal ob es für den Handel bestimmt ist oder nicht, außer wenn es sich um Schmuck handelt, der erlaubt ist und zum Gebrauch bestimmt ist. Hierüber gibt es Meinungsverschiedenheiten, aber die stärkere Meinung besagt, dass auch auf solchen Schmuck Zakat fällig ist, wie zuvor auf der Website unter den Fragen Nr. 19901 und 59866 erklärt wurde.
Zweitens:
Der Nisab für reines Gold (24 Karat) beträgt 85 Gramm. Wer diesen Nisab besitzt und ein Jahr (Hawl) vergehen lässt, muss Zakat entrichten. Die Höhe der Zakat beträgt ein Viertel des Zehntels (2,5 %), die entweder direkt aus dem Gold selbst entnommen werden kann oder man den Goldwert zum aktuellen Preis berechnet und die Zakat in Form von Geld zahlt.
Zur weiteren Information siehe auch Antwort auf Frage Nr. 2795.
Wir bitten Allah, den Großzügigen, dass Er uns, dich und alle Muslime mit erlaubtem Lebensunterhalt versorgt und dass Er uns alle auf den Weg der Wahrheit leitet. Wahrlich, Er ist der Verleiher dessen und der, der darüber die Macht hat, gepriesen sei Er.
Und Allah weiß es am besten.