Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Das Urteil darüber, dass Muslime zur Weihnachtszeit feiern und ihre Häuser mit Luftballons dekorieren

Frage

Was sagen Sie zu den Muslimen in Großbritannien, die für ihre Familien zur Weihnachtszeit oder danach in ihren Häusern Essenspartys organisieren, wie dass sie beispielsweise einen gebratenen Truthahn oder andere, für die Weihnachtszeit typische, Mahlzeiten vorbereiten, ihre Häuser mit Luftballons und Papierschlangen ausschmücken und „Geheimer Weihnachtsmann“ spielen. Dabei besorgt jedes Familienmitglied heimlich ein Geschenk für einen, der an der Feier Anwesenden, und bringt es zur Feier mit, um es dann demjenigen zu geben, der ihm ein Geschenk gekauft hat, ohne zu wissen, um wen es sich dabei handelt. (Dieser „Geheime Weihnachtsmann“ ist eine neue erfundene Tradition der Nichtmuslime, welche damit das Weihnachtsfest feiern, ihren abwegigen Überzeugungen bezüglich des „Weihnachtsmann“ folgend.) Ist diese Tat nun als erlaubt (Halal) oder als verboten (Haram) anzusehen, wenn an dieser Feier nur Muslime (die Verwandten) teilnehmen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es gibt keinen Zweifel daran, dass das, was du an Feiern erwähnt hast, verboten ist, und zwar aufgrund dessen, was es an Nachahmung der Nichtmuslime (Kuffar) beinhaltet. Dabei ist es bekannt, dass die Muslime keine anderen Feste haben, außer das Fastenbrechenfest (ˈId Al-Fitr) und das Opferfest (ˈId Al-Adha), sowie den wöchentlichen Feiertag, nämlich den Freitag. Das Feiern jedes anderen Festes ist nicht gestattet, und fällt unter eine der zwei Kategorien. Entweder ist es eine Neuerung (Bidˈa), wenn das Feiern als eine Art Annäherung an Allah genommen wird, wie das Feiern von dem Geburtstag des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- „Al-Maulid An-Nabawi“; oder es stellt eine Nachahmung der Nichtmuslime dar, wenn das Feiern im Sinne einer Tradition ist und nicht als eine Art gottesdienlicher Handlung (ˈIbada). Das Feiern erfundener und neueingeführter Feste ist eine Vorgehensweise der Schriftenbesitzer (Ahlu Al-Kitab), bezüglich welcher uns angeordnet wurde, dass wir uns von ihnen unterscheiden müssen. Wie ist es erst dann, wenn diese Feier wirklich ein Fest ist, welches zu ihren (religiösen) Festen gehört?!

 

Das Ausschmücken der Häuser mit Luftballons zu dieser Zeit stellt eine Beteiligung und Unterstützung der Nichtmuslime bei ihrer Festtagsfeier dar.

Für den Muslim ist es verpflichtend, dass er diese Tage eben nicht durch Feiern, Ausschmücken und Essen aussondert, da er andernfalls sich an dem Feiern ihres Festes beteiligt, was eine verbotene Angelegenheit darstellt, an deren Verbot es keinen Zweifel gibt.

 

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Und genauso ist es den Muslimen verboten die Nichtmuslime nachzuahmen, indem sie zu diesem Anlass Feiern veranstalten, Geschenke austauschen, Süßigkeiten oder Essensplatten verteilen, oder sich von der Arbeit spezielle an dem Tag frei nehmen und Ähnliches. Dieses Aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen.“
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya sagte in seinem Buch „Iqtidaˈu As-Sirat Al-Mustaqim Mukhalif Ashab Al-Jahim“:
„Dass man sie bezüglich ihrer Feste nachahmt führt dazu, dass sich ihre Herzen mit Freude darüber, was sie an Falschheit befolgen, füllen. Und vielleicht macht sie das bestrebt die Gelegenheiten zu Ergreifen und die Schwachen irrezuleiten.“
[Ende seines Zitats -möge Allah ihm barmherzig sein]

 

„Wer etwas davon tut, so ist er ein Sünder, ungeachtet dessen, ob er es aus Schmeichelei, Zuneigung, Scham oder sonstigen Gründen macht, das dieses einen Verrat an der Religion Allahs darstellt, sowie zu denjenigen Ursachen gehört, durch welche der Geist der Nichtmuslime (Kuffar) gestärkt wird, und sie auf ihre Religion stolz macht.“
[Ende des Zitats aus „Fatawa Ibn ˈUthaimin“ (3/44)]
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- hat zu dieser Fragestellung eine detaillierte Antwort, die wie folgt lautet:
„Den Muslimen ist es nicht erlaubt sie (die Nichtmuslimen) in irgendetwas, was ihren Festtagen (Feste) eigen ist, nachzuahmen, sei es durch Essen, Kleidung, das Baden, Anzünden von Feuer, oder dass man seinen Tagesablauf oder den Ablauf seiner gottesdienlichen Handlungen ('Ibada) etc. deswegen verändert. Weder ist es erlaubt ein Festmahl vorzubereiten, noch Geschenke auszutauschen, noch etwas zu verkaufen, wodurch man ihnen dabei helfen würde, und auch nicht die Kinder Spiele spielen zu lassen, welche sie zu ihren Festen veranstalten, oder (sich und das Haus) zu dekorieren.

 

Sie (die Muslime) sollen es gänzlich vermeiden die Festtage der Nichtmuslime mit irgendetwas von ihren (religiösen) Symbolen als besonders zu erachten. Vielmehr soll deren Festtag für die Muslime wie ein gewöhnlicher Tag sein, ohne diesen dabei durch irgendeine Tätigkeit, welche für sie (die Nichtmuslime) typisch ist, besonders zu verbringen. Was das anbelangt, dass die Muslime diesen Tag absichtlich hervorheben, so hat dieses eine Gruppe der Gelehrten der Altvorderen (Salaf) und der Gelehrten der Neuzeit (Khalaf) als verhasst (Makruh) angesehen. Was jedoch das Hervorheben dieses Tages anbelangt, indem man die erwähnten Handlungen verrichtet, so gibt es dabei keinen Meinungsunterschied zwischen den Gelehrten (über dessen Verbot). Vielmehr ist eine Gruppe der Gelehrten so weit gegangen, denjenigen als Nichtmuslim zu deklarieren, welcher diese Handlungen verrichtet. Und dieses (Urteil) aufgrund dessen, was die Handlungen an Ehrerbietung gegenüber den Symbolen des Unglaubens beinhalten. Eine Gruppe der Gelehrten unter ihnen sagte: „Wer an deren Festtag ein verendetes Schaf (Natiha) schlachtet ist so, als ob er ein Schwein geschlachtet hätte.“
'Abdullah Ibn 'Amr Ibn Al-'Aas sagte: „Wer sich die nichtmuslimischen Länder als Vorbild nimmt, deren Feste, Nayruz und Mahrajan feiert, und sie bis zu seinem Ableben nachahmt, so wird er am letzten Tag mit ihnen versammelt.“

In „Sunan Abi Dawud“ wird über Thabit Ibn Ad-Dahak -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert, dass es sagte: „Ein Mann hat zur Zeit des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ein Gelübde abgelegt, dass er in „Buwayna“ ein Kamel schlachten würde, so kam er zum Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und sagte: „Ich habe gelobt in „Buwayna“ zu schlachten.“ Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte ihm darauf:

 

„Gab es in ihr (Buwayna) einen Götzen von den Götzen aus vorislamischer Zeit, welcher neben Allah angebetet wurde?“ Er sagte: „Nein.“ Er sagte: „Gab es in ihr eines ihrer Feste?“ Er sagte: „Nein.“ So sagte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Halte dein Gelübde ein, denn ein Gelübde wird nicht eingehalten, wenn es einen Ungehorsam (Sünde) gegenüber Allah darstellt, sowie es kein Gelübde für etwas gibt, was der Sohn Adams nicht besitzt.“
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat diesem man nicht gestattet sein Gelübde einzuhalten, trotzt dessen, dass dessen Einhaltung grundlegend verpflichtend ist. Erst als der Mann ihm berichtete, dass es darin (in dem genannten Ort) keines der Feste der Nichtmuslime gegeben hat (hat er es ihm gestattet). Er sagte: „Ein Gelübde wird nicht eingehalten, wenn es einen Ungehorsam (Sünde) gegenüber Allah darstellt.“
Wenn das Schlachten (Opfern) an einem Ort stattfindet, an dem eines ihrer Feste gefeiert wurde, eine Ungehorsamkeit (Sünde) darstellt, wie ist es erst dann mit der Beteiligung an dem Fest selbst?

 

Der Führer der Gläubigen, 'Umar Ibn Al-Khattab, die Prophetengefährten (Sahaba) und die übrigen Imame der Muslime haben den Nichtmuslimen, die in einem muslimischen Land leben, als Bedingung auferlegt, dass sie ihre Festtage (Feste) nicht öffentlich zeigen und diese vielmehr im Privaten, in ihren Häusern feiern. Wie ist es dann erst damit, wenn die Muslime es (das Fest) selbst praktizieren?
'Umar Ibn Al-Khattab -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte sogar: „Erlernt nicht den Dialekt der Nichtaraber (Al-A'ajami), betretet nicht ihre Gotteshäuser am Tag ihres Festes, da sich der Zorn Allahs auf sie niederlässt.“
Wenn es verboten ist, dass man (deren) Gotteshaus oder Ähnliches betritt, da Allahs Zorn sich auf sie niederlässt, so wie ist es dann mit jemandem, der etwas tut (bei etwas mitmacht), wasAllahs Zorn nach sich zieht, und zu ihren religiösen Symbolen gehört?!
Dabei hat nicht nur einer der Altvorderen (Salaf) hat bezüglich der Aussage Allahs, erhaben sei Er, „Und auch diejenigen, die keine Falschaussage bezeugen“ [Al-Furqan 25:72] – gesagt: „Es sind die Festtage (Feste) der Nichtmuslime.“
Und wenn dieses nur das Bezeugen anbelangt, ohne der Teilnahme, wie es dann erst, wenn man Taten verrichtet, die den Nichtmuslimen eigen sind. Es wurde über den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, überliefert, dass er sagte: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen“. Und in einem anderen Wortlaut: „Es gehört nicht zu uns, wer andere außer uns nachahmt.“ Dieses ist ein guter (Jayyid) Hadith.

 

Wenn es so in Bezug auf das Nachahmen ist, selbst wenn es nur ein Brauch ist, wie ist es erst bezüglich etwas, was gewaltiger ist als das…“
[Ende des Zitats aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (2/487), „Majmuˈu Al-Fatawa“ (25/329)]

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A