„Der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - knüpfte das Urteil an die Art der Bewässerung und beachtete nicht, was danach geschieht (z. B. bei der Ernte) oder davor (z. B. beim Planieren des Feldes). Dies ist etwas anderes und betrifft die Zakat nicht. Der Gesandte Allahs legte das Urteil auf etwas fest, das nicht davon abhängt, was danach oder davor passiert.
Die Schari‘ah des Propheten gilt für alle Generationen seiner Ummah, nicht nur für die Menschen seiner Zeit, sondern auch für die, die nach ihnen bis zum Jüngsten Tag kommen. Allah, der Erhabene, weiß, dass in späteren Zeiten Maschinen und Treibstoff gebraucht werden würden, z. B. für die Ernte, die Düngung oder andere Arbeiten.
Diese Dinge, die der Fragesteller erwähnt hat, in Bezug auf Felder, die mit Regenwasser bewässert werden, beeinflussen die Zakat nicht. Die Zakat beträgt weiterhin den vollen Zehntel. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - sagte: „Für das, was von Regenwasser oder Flüssen bewässert wird, gilt der Zehntel, und was mit Bewässerung gegossen wird, die Hälfte des Zehntels.“ Überliefert von Al-Bukhari in seinem Sahih-Werk.
Dies zeigt, dass der Prophet nicht berücksichtigte, was nach der Bewässerung oder vor der Saat passiert.
Das Urteil hängt allein von der Art der Bewässerung ab:
- Wenn das Feld von fließendem Wasser, Flüssen oder Regen bewässert wird, gilt der volle Zehntel, also 1/10.
- Wenn das Feld mit Maschinen, Kamelen, Rindern oder Sprühgeräten bewässert wird, gilt die Hälfte des Zehntels wegen der Mühe und Kosten, die bei der Bewässerung entstehen.
Allah ist der Verleiher des Erfolgs. Ende des Zitats.