Es ist verpönt, der Qiblah den Rücken zuzuwenden, während man auf das Gebet wartet, wenn dafür kein Entschuldigungsgrund vorliegt. Das Vorgeschriebene ist vielmehr, sitzend der Qiblah zugewandt zu sein. Dies war früher wie auch heute die Gewohnheit der Menschen in ihren Moscheen.
At-Tabarani überlieferte in Al-Ausat (2354) von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wahrlich, jede Sache hat einen Vornehmsten, und der vornehmste Sitzplatz ist derjenige gegenüber der Qiblah.“
Al-Mundhiri stufte ihn in At-Targhib wat-Tarhib (4663) als hasan ein, ebenso Al-Albani in Sahih At-Targhib (3085).
Ibn Muflih - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Es ist Sunnah, dass man sich in der Moschee mit dem Gebet, der Koranrezitation und dem Gedenken Allahs beschäftigt und dabei der Qiblah zugewandt sitzt. Es ist verpönt, seinen Rücken zur Qiblah zu lehnen.
Ahmad sagte: ‚Dies ist verpönt.‘
Al-Qadi erklärte ausdrücklich, dass es verpönt ist.
Ibrahim sagte: ‚Sie pflegten es zu missbilligen, sich vor dem Fajr-Gebet gegen die Qibla anzulehnen.‘
Überliefert von Abu Bakr An-Najad.“ Ende des Zitats. Al-Adab Ash-Sharʿiyyah (4/88).
Und Allah weiß es am besten.