Freitag 10 Shawwaal 1445 - 19 April 2024
German

Das Urteil darüber die Handlungen in der Ganzkörperwaschung fortlaufend (ohne Pause) zu vollziehen

Frage

Ich habe nach der Menstruation die Ganzkörperwaschung, jedoch habe ich während der Waschung nicht die Nase ausgespült. Nachdem ich mich getrocknet habe, habe ich dann die volle Gebetswaschung vollzogen. Gilt meine Gebetswaschung nach der Ganzkörperwaschung, trotz des Mangels in der Ganzkörperwaschung? Und ist es falsch, dass ich dazwischen durch das Trocknen eine Unterbrechung gemacht hat? Zur gleichen Zeit habe ich gemerkt, dass ich den Zahnbelag habe. Muss ich diesen entfernen, um die Gebetswaschung vollständig vollziehen zu können?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Die bevorzugte Ansicht der Gelehrten ist, dass das Ausspülen von Mund und Nase sowohl in der Gebets- als auch der Ganzkörperwaschung verpflichtend sind.

Zweitens:

Wenn der Mann oder die Frau die Ganzkörperwaschung aufgrund der großen Unreinheit (nach dem Geschlechtsverkehr oder der Menstruation) vollziehen, dann ersetzt dies die Gebetswaschung.

Muslim (327) überlieferte, über Jubair Ibn Mut'im -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass beim Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- die Ganzkörperwaschung nach dem Geschlechtsverkehr erwähnt wurde. Er sagte daraufhin: „Was mich betrifft, so gieße ich das Wasser dreimal über meinen Kopf.“

Al-Baihaqi (1/63) -möge Allah ihm barmherzig sein- versah dafür das Kapitel: „Kapitel: Der Beweis für den Eintritt in die Gebetswaschung bei der Ganzkörperwaschung.“

Schaikh ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn der Mensch im unreinen Zustand durch Geschlechtsverkehr fällt, dann ersetzt die Ganzkörperwaschung die Gebetswaschung, jedoch müssen Mund und Nase ausgespült werden.“ Aus „Fatawa Nur 'ala Ad-Darb“ (20/120).

Drittens:

Die Gelehrten waren sich darüber uneinig, ob die Handlungen in der Gebetswaschung fortlaufend vollführt werden müssen.

In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (11/100, 102) steht: „Die Reihenfolge und fortlaufende Handlung in der Ganzkörperwaschung sind bei der Mehrheit der Rechtsgelehrten nicht verpflichtend.

Al-Laith sagte: ‚Die Handlungen müssen fortlaufend vollzogen werden.‘ Über Imam Malik war man sich diesbezüglich uneinig, jedoch wird von seinen Gefährten vorgezogen, dass die Handlungen fortlaufend vollzogen werden müssen. Darin gibt es auch eine Ansicht bei den Gefährten von Imam Asch-Schafi'i.

Nach Ansicht der Mehrheit: Wenn man die Gebetswaschung mit der Ganzkörperwaschung (inklusive) vollzieht, dann müssen die Körperteile, mit denen die Gebetswaschung vollzogen werden müssen, nicht nacheinander gewaschen werden.

Wenn deshalb also die Waschung eines Körperteils oder eine trockene Stelle ausgelassen werden, egal ob es hier um die Körperteile der Gebetswaschung gehen oder nicht, dann soll die ausgelassene Stelle allein noch wieder gewaschen werden, egal ob nach langer oder kurzer Zeit. Und wenn man den ganzen Körper gewaschen hat, bis auf die Stellen der Gebetswaschung, dann müssen diese stellen nachträglich gewaschen werden, und die Reihenfolge der Gebetswaschung muss dazwischen nicht eingehalten werden.

Deshalb sagten die Schafi'iten: ‚Wenn die Gebetswaschung in der Ganzkörperwaschung, oder das Ausspülen von Mund und Nase, ausgelassen werden, dann ist dies verpönt. Es ist erwünscht, wenn diesen nachgekommen wird, auch wenn eine lange Pause dazwischen liegt, ohne dass die Ganzkörperwaschung wiederholt werden muss.‘ Bei den Hanafiten und Hanbaliten muss das Ausgelassene (hier ist das Ausspülen von Mund und Nase gemeint) nachträglich gewaschen werden, da sie bei ihnen in der Ganzkörperwaschung verpflichtend sind, trotz ihrer Meinungsverschiedenheit diesbezüglich in der Gebetswaschung. Denn sie sind bei den Hanafiten eine Sunnah und keine Pflicht.“ Aus „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (11/100-101).

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Wenn eine Frau nach der Ganzkörperwaschung nach dem Geschlechtsverkehr oder der Menstruation, Nagellack auf ihren Nägeln vorfindet, muss sie die Ganzkörperwaschung dann wiederholen?“

Antwort: „Nach der Rechtsschule muss sie dies nicht tun, denn die Handlungen fortlaufend zu vollziehen, ist bei ihnen keine Voraussetzung für die Ganzkörperwaschung. Wir aber sind der Ansicht, dass es eine Voraussetzung ist. Wie sollen wir dies als Voraussetzung bei der Gebetswaschung zählen, aber nicht bei der Ganzkörperwaschung? Somit muss sie die Ganzkörperwaschung wiederholen.“ Aus „Thamarat At-Tadwin“ (S. 21).

Es scheint, dass deine Waschung gültig ist, selbst nach der Ansicht, dass es verpflichtend ist die Handlungen in der Ganzkörperwaschung fortlaufend zu vollziehen, da die Pause zwischen der Waschung und dem Ausspülen der Nase nur sehr kurz war und vielleicht nicht länger als zwei bis drei Minuten beträgt. Solch eine kurze Zeit negiert nicht diese Voraussetzung.

Viertens:

Diese weiße Farbe, die über den Zähnen liegt, ist eine Kalksubstanz, die sich auf den Zähnen, bei mangelhafter Pflege und Reinigung mit dem Siwak oder Zahnpasta, sammelt.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees für Rechtsurteile wurden gefragt: „Beim Essen bleiben einige Reste zwischen den Zähnen übrig. Wenn wir dann die Gebets- oder Ganzkörperwaschung vollziehen und diese nicht entfernen können, ist die Gebets- oder Ganzkörperwaschung dann gültig?“

Antwort: „Die Gebets- und Ganzkörperwaschung ist gültig, auch wenn Essensreste zwischen den Zähnen übrigbleiben, jedoch ist es besser diese zu entfernen.“ Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah” (5/234).

Somit ist deine Gebetswaschung gültig, jedoch solltest du deine Zähne pflegen und reinigen.

Und Allah -erhaben ist Er- weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A