Sonntag 19 Shawwaal 1445 - 28 April 2024
German

Wenn er den Schwur oder das Gelöbnis mit dem Willen Allahs verbindet

Frage

Ich habe vor vier Jahren ein Gelöbnis geleistet und dieses mit dem Willen Allahs verknüpft. Ich sagte: „Bei Allah, wenn ich, so Allah will, eine Arbeit finde, werde ich ein volles Monatsgehalt spenden.“ Was muss ich jetzt tun? Mein Gehalt ist nun gestiegen. Wenn ich nun spenden muss, muss es dann die Menge des ersten Gehalts sein oder des jetzigen? Und wenn ich es tun muss und dieses Jahr mit meiner Familie die Hajj vollziehen will, was ist dann wichtiger? Das Gelöbnis oder die Hajj? Sie sollten wissen, dass ich genug Geld habe, damit ich mit meiner Familie die Hajj vollziehen kann. Es reicht aber nicht für beides zusammen. Ich bedanke mich und schätze Sie sehr. Möge Allah Sie beschützen!

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Deine Aussage: „Bei Allah, wenn ich, so Allah will, eine Arbeit finde, werde ich ein volles Monatsgehalt spenden“ ist ein Schwur und kein Gelöbnis. Wenn der Schwörende seinen Schwur mit Allahs Willen verbindet, dann muss er keine Sühneleistung entrichten. Genauso verhält es sich mit dem Gelöbnis. Wenn du nicht spendest, lastet nichts auf dir.

In „Zad Al-Mustaqni“ steht: „Und wer bei einem Schwur, der (eigentlich) eine Sühneleistung mit sich zieht, ‚So Allah will‘ sagt, der hat seinen Schwur nicht gebrochen.“

Schaikh Ibn Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in seiner Erläuterung: „Mit ‚Schwur, der eine Sühneleistung mit sich zieht‘ ist zum Beispiel der Schwur bei Allah, das Gelöbnis oder der Dhihar (Eine Formel der Scheidung, bei der man sagt: Du bist für mich, wie der Rücken meiner Mutter) gemeint. Für diese drei Dinge muss eine Sühneleistung entrichtet werden. Ausgenommen davon sind die Scheidung und die Freilassung der Sklaven. Bei ihnen muss keine Sühneleistung entrichtet werden, wenn sie gebrochen werden. Wenn man im Schwur aber ‚So Allah will‘ sagt, hat man seinen Schwur nicht gebrochen, was bedeutet, dass keine Sühneleistung entrichtet werden muss, auch wenn man seinem Schwur widerspricht.  Ein Beispiel dafür, wenn man sagt: ‚Bei Allah, ich werde dieses Kleidungsstück nicht tragen, so Allah will!‘ Doch dann wird es angezogen. Hier lastet nichts auf ihn, da er ‚So Allah will‘ sagte. Und wenn er sagt: ‚Bei Allah, ich werde dieses Kleidungsstück heute tragen, so Allah will!‘ Doch dann geht die Sonne und er hat es noch nicht getan, lastet nichts auf ihm. Der Beweis dafür ist die Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: ‚Wer einen Schwur leistet und dann sagt: ‚So Allah will‘, muss keine Sühneleistung entrichten.‘ Ein Beispiel für das Gelöbnis. Wenn man sagt: ‚Wenn Allah meine Krankheit heilt, gelobe ich gegenüber Allah ein Gelöbnis, so Allah will.‘ Dann lastet nichts auf ihm, wenn er es doch nicht tut. Genauso ist es, wenn er sagt: ‚Ich gelobe Allah, dass ich Soundso, so Allah will, nicht ansprechen werde.‘ Doch dann spricht er ihn an. Auf ihm lastet ebenso nichts.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti“ (15/139).

Er -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte auch: „Wenn er das Gelöbnis mit dem Willen Allahs verknüpft und sagt: ‚Ich gelobe Allah, dass ich das und jenes machen werde, so Allah will‘, fällt das Gelöbnis unter dasselbe Urteil, wie der Schwur; es wird keine Sühneleistung entrichtet werden müssen.

Und wenn er eine gute Tat vollbrachte, dann schauen wir. Wenn seine Absicht war es damit zu verknüpfen, dann lastet nichts auf ihm. Doch wenn seine Absicht eine Bestätigung und das Ersuchen von Segen war, dann muss er es vollbringen, entsprechend seiner Absicht.“ Aus „Asch-Scharh Al-Mumti“ (15/221).

Mit dem Gelöbnis, das unter dasselbe Urteil wie den Schwur fällt, ist das gemeint, in dem er etwas für wahr oder gelogen erklären, etwas verbieten oder zu etwas anspornen will. Dieses Gelöbnis wird als Gelöbnis des Streits und Zorns bezeichnet.

Was das Gelöbnis für eine gute Tat anbetrifft, wenn diese mit dem Willen Allahs verknüpft wird, dann muss dies überprüft werden. Wenn der Gelobende beabsichtigt sein Gelöbnis mit dem Willen Allahs zu verknüpfen, dann muss er nichts tun. Wenn er aber mit: ‚So Allah will‘, bloß das Ersuchen von Segen oder die Bestätigung seiner Aussage meint, dann muss er sein Gelöbnis einhalten.

Wie bereits erwähnt, ist die Aussage, die du getätigt hast als Schwur einzuordnen und nicht als Gelöbnis. Somit musst du keine Sühneleistung entrichten.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A