Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Das Urteil über den Schwur auf Allahs Ayat

Frage

Ich habe diese Art des Schwurs öfters gehört, jedoch weiß ich nicht, wie das Urteil diesbezüglich ist. Diese ist: „Ich schwöre bei Allahs Ayat!“ Ich bitte Sie um eine Erklärung über das Urteil vom Schwur mit solchen Formeln und was auf jenen lastet, der es sagt, doch das Urteil nicht kennt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es ist nur erlaubt auf Allah und Seine Namen und Eigenschaften zu schwören. In Al-Bukhary (2679) steht, über 'Abdullah Ibn 'Umar -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer schwört, der soll auf Allah schwören oder schweigen.“

Der Begriff „Ayat (Zeichen) Allahs“ wird in zwei Arten eingeteilt:

Ayat Schar'iyah (islamische Zeichen): Damit sind Allahs -erhaben ist Er- Worte, darunter der Quran etc., gemeint, was Er Seinen Dienern eingegeben und womit Er gesprochen hat.

Ayat Kauniyah (Zeichen der Existenz): Wie die Nacht, den Tag, die Himmel und die Erde, die auf Seine Gewaltigkeit, Sein Wissen und Weisheit hinweisen.

Demnach kann sich derjenige, der auf Allahs Ayat schwört, nur in zwei Situationen befinden:

Erstens: Dass man auf Allahs Ayat schwört und damit die Worte Allahs meint, wie den edlen Quran. In diesem Fall ist der Schwur erlaubt, da der Quran Allahs Worte sind, und Seine Worte gehören zu Seinen Eigenschaften.

Zweitens: Dass man auf Allahs Ayat schwört und damit die Zeichen der Existenz meint, wie die Nacht, den Tag, Sonne oder Mond. In diesem Fall ist der Schwur verboten, denn die Zeichen der Existenz sind erschaffen und es nicht erlaubt auf etwas Erschaffenes zu schwören.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees wurden gefragt: „Wie ist das Urteil über den Schwur auf Allahs Ayat, indem man sagt: ‚Ich schwöre auf Allahs Ayat!‘?“

Antwort: „Es ist erlaubt auf Allahs Ayat zu schwören, wenn man damit den Quran meint, da er Allahs Wort ist. Und Seine -erhaben ist Er- Worte gehören zu Seinen Eigenschaften. Wenn man aber mit Allahs Ayat etwas anderes als den Quran meint, dann ist es nicht erlaubt.

Allah verleiht den Erfolg und Allahs Segen und Frieden seien auf unseren Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.

Bakr Ibn 'Abdillah Abu Zaid, Salih Ibn Fauzan Al-Fauzan, 'Abdul 'Aziz Ibn 'Abdillah Al Asch-Schaikh“

Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah – Al-Majmu'ah Al-Ula“ (23/48).

Schaikh 'Abdurrahman Al-Barrak -möge Allah ihn beschützen- sagte: „Es ist erlaubt auf Allahs Worte oder Wörter zu schwören. Ebenso ist es erlaubt auf Allahs Ayat zu schwören, wenn damit die Quranverse gemeint sind, wie wenn jemand sagen würde: ‚Bei Allahs herabgesandten Ayat‘, oder: ‚Bei den Versen des Qurans.‘ Was aber die erschaffenen Ayat betrifft, wie Sonne oder Mond, so ist es nicht erlaubt darauf zu schwören, da man nicht auf Geschöpfe schwören darf. Wer mit seiner Aussage: ‚Bei Allahs Ayat‘, die Geschöpfe meint, der hat auf etwas anderes als Allah geschworen. Es ist Schirk, wenn man auf etwas anderes, als Allah schwört, so steht im Hadith: ‚Wer auf etwas anderes, als Allah, schwört, der begeht Kufr oder Schirk.‘ Überliefert von Ahmad und At-Tirmidhi, den er als gut einstufte. Al-Hakim stufte ihn als authentisch (sahih) ein. Meistens aber meint man mit: ‚Bei Allahs Ayat‘, die Quranverse, weshalb diese Form des Schwurs erlaubt ist.“ (Zusammengefasst)

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A