Freitag 10 Shawwaal 1445 - 19 April 2024
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Soll die unverheiratete Frau für sich selbst ein Opfertier schlachten?

Frage

Soll die unverheiratete Frau für sich selbst ein Opfertier schlachten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das Schächten eines Opfertieres (Udhiyah) ist eine gefestigte Sunnah (Sunnah Muakkadah), für denjenigen, der dazu imstande ist, sei es Mann oder Frau. Dies wurde bereits in der Frage Nr. (36432 ) erläutert.

Es gibt dabei keinen Unterschied, ob die Frau verheiratet ist oder nicht.

Ibn Hazm -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Muhalla“ (6/37): „Das Schlachtopfer gilt für den Reisenden wie für den Ansässigen, ohne Unterschied, und genauso für die Frau, aufgrund der Aussage des Erhabenen: „…und tut das Gute…“ 8Al-Hajj 22:77). Das Schlachtopfer gehört zum Guten. Und jeder, den wir erwähnt haben, hat gute Taten nötig und sind dazu ermuntert (aufgerufen). Wir haben die Worte des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bezüglich der Erbringung des Schlachtopfers erwähnt, wobei er -Friede sei mit ihm- dies nicht beschränkt hat, weder auf einen Wüstenbewohner noch Stadtbewohner beschränkt hat, weder auf den Reisenden noch Ansässigen, weder auf den Mann noch die Frau. Die Beschränkung auf eine dieser Gruppen ist nichtig und nicht erlaubt.“

[Ende des kurzgefassten Kommentares]

Wenn die Frau für sich selbst oder für ihre Hausangehörigen ein Opfertier schächten möchte, so muss sie das einhalten, was die Männer einhalten müssen, wie dass sie nicht von ihrem Haar entfernen darf, ihren Nägeln oder Haut.

Dies aufgrund dessen, was Muslim (1977) über Umm Salamah -möge Allah zufrieden mit ihr sein- überlieferte, dass nämlich der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:

„Wenn ihr den Neumond von Dhul-Hijjah seht und einer von euch ein Opfertier schächten möchte, so solle er sich weder von seinem Haar noch Fingernägeln nehmen (entfernen).“ Und in einem anderen Wortlaut: „Wenn die zehn Tage (von Dhul-Hijjah) beginnen und einer von euch ein Opfertier schächten möchte, so soll er weder von seinem Haar noch von seiner Haut etwas nehmen (entfernen).“

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A