Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Es ist erwünscht, wenn die 'Aqiqah für das Neugeborene am siebten Tag stattfindet, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Jedes Kind wird durch seine 'Aqiqah verpfändet, indem an seinem siebten Tag für ihn geschächtet, ihm die Kopfhaare rasiert und ein Name gegeben wird.“ Überliefert von Abu Dawud (2455) und Al-Albani stufte ihn als authentisch ein.
Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Unsere Gelehrten haben erklärt: Es ist eine Sunnah, am siebten Tag zu schlachten... und uns ist keine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten über seine Legalität und die Empfehlung, am siebten Tag zu schlachten, bekannt. Die Grundlage dafür ist das Hadith von Samurah, der berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm-sagte: ‚Jedes Kind ist durch seine 'Aqiqah verpfändet, indem am siebten Tag für ihn geschächtet wird …“ Aus „Al-Mughni“ (9/364).
Zweitens:
Wenn die Empfehlung für die 'Aqiqah am siebten Tag nach der Geburt festgelegt ist, gehört der Geburtstag nach der Meinung der Mehrheit dazu?
An-Nawawi sagte -möge Allah ihm barmherzig sein-: „Und wird der Tag der Geburt zu den sieben Tagen gezählt? Es gibt zwei Meinungen, von denen die authentischere ist, dass er gezählt wird und daher, vom Tag danach aus, am sechsten Tag oder danach geschlachtet wird. Die andere Meinung besagt, dass er nicht gezählt wird und daher, vom Tag danach aus, am siebten Tag oder danach geschlachtet wird. Dies ist die Position von Al-Buwayti, aber die vorherrschende Meinung ist die erste, die durch die klaren Überlieferungen gestützt wird. Wenn das Kind in der Nacht geboren wird, wird der Tag, der auf diese Nacht folgt, ohne Meinungsverschiedenheit gezählt.“
In „Al-Mausuah Al-Fiqhiyah“ (30/279) steht: „Die Mehrheit der Rechtsgelehrten ist der Ansicht, dass der Tag der Geburt zu den sieben Tag mitgezählt wird. Die Nacht aber wird nicht mitgezählt, wenn es in der Nacht auf die Welt kommt, sondern vielmehr der Tag danach.“
Schaikh Ibn Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Aussage: ‚Es wird am siebten Tag geschlachtet‘, bedeutet, dass es von der Sunnah ist, es am siebten Tag zu schlachten. Wenn das Kind beispielsweise an einem Samstag geboren wurde, sollte es am Freitag, einen Tag vor der Geburt, geschlachtet werden. Dies ist die Regel. Wenn es an einem Donnerstag geboren wurde, sollte es am Mittwoch und so weiter geschlachtet werden.“ Aus „Al-Sharh al-Mumti“ (7/493).
Daher ist es gemäß der Sunnah, die 'Aqiqah für dein Kind am Mittwoch zu schlachten.
Drittens:
Es wurde von einigen Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- gesagt, dass der Tag der Geburt nicht berücksichtigt wird, wenn das Kind nach dem Zawal geboren wird. Tatsächlich sagen einige Gelehrte, dass der Tag der Geburt überhaupt nicht berücksichtigt wird, unabhängig davon, ob das Kind vor oder nach dem Zawal geboren wird. Dies ist die Meinung der malikitischen Rechtsschule.
Im „Mukhtasar Khalil“ heißt es: „Es ist empfohlen, eine einzige Schlachtopfergabe am siebten Tag nach der Geburt am Tag zu machen. Dieser Tag wird jedoch abgebrochen, wenn die Geburt vor dem Morgengrauen stattfindet.“
Al-Mawwaq -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte gemäß einer Überlieferung von Ibn Rushd: „Ibn al-Qasim und seine Überlieferung von Malik in al-Mudawwana und anderen besagen, dass wenn das Kind nach dem Morgengrauen geboren wird, dieser Tag abgebrochen wird und sieben Tage ab dem folgenden Tag gezählt werden. Wenn es jedoch vor dem Morgengrauen geboren wird, auch wenn es nachts ist, wird dieser Tag gezählt.“ Aus „At-Taj wa Al-Iklil“ (4/390).
Die richtige Ansicht ist jene, nach der die Mehrheit der Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- gehen, und zwar, dass die 'Aqiqah am siebten Tag der Geburt geschlachtet wird, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „An seinem siebten Tag wird für ihn geschlachtet.“
Schaikh Muhammad Ibn Muhammad Al-Mukhtar Asch-Schinqiti -möge Allah ihn beschützen- sagte: „Die Genitivverbindung (Al-Idafa) schränkt das Urteil auf das Substantiv ein, dem etwas hinzugefügt wird. Das bedeutet, dass dieser Tag, der der siebte ist, zum Tag der Geburt hinzugefügt wird. Auf diese Weise wird der Tag der Geburt als der siebte betrachtet.“ Aus „Scharh Zad Al-Mustaqni'“.
Die Angelegenheit betrifft die Empfehlung. Wenn es möglich ist, die Opfergabe am siebten Tag nach seiner Geburt zu schlachten, ist das gut. Wenn es jedoch erst nach dem siebten Tag möglich ist, besteht kein Problem, und die Opfergabe wurde bereits für ihn abgegolten.
Imam An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn es nach dem siebten Tag oder vor ihm oder nach der Geburt geschlachtet wird, gilt die Opfergabe als erfüllt, und wenn sie vor der Geburt geschlachtet wird, gilt sie nicht als erfüllt, ohne Meinungsverschiedenheiten. Stattdessen wird es als ein Schaf für Fleisch betrachtet.“ Aus „Al-Majmu'“ (8/411).
Und Allah weiß es am besten.