Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Das Urteil darüber die Zakah von Verkaufswaren aufzuschieben, weil das Geld davon nicht vorhanden, und muss man sich dann Geld borgen, um die Zakah entrichten zu können?

Frage

Ich habe eine Bibliothek, in der die Waren den Zakah-Mindestwert überschreiten, jedoch habe ich kein liquides Geld, mit dem ich die Zakah bezahlen könnte. Das Zakah-Jahr ist bereits vergangen. Die Frage ist: Soll ich warten, bis ich genug Geld habe, und dann die Zakah zahlen? Oder soll ich ein Kredit aufnehmen, um die Zakah entrichten zu können?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Die Zakah von Verkaufswaren muss entrichtet werden, wenn sie selbst oder mit Bargeld den Zakah-Mindestwert erreichen und das Zakah-Jahr vergangen ist. Deren Preis wird nach Ende des Zakah-Jahres festgelegt, egal ob dieser den Einkaufspreis übersteigt oder nicht. Man entrichtet dann 2,5%.

Zweitens:

Wenn das Geld den Zakah-Mindestwert erreicht und das Zakah-Jahr zu Ende geht, muss die Zakah sofort entrichtet und darf nur durch einen Entschuldigungsgrund aufgeschoben werden.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Zakah muss sofort entrichtet werden, wenn sie verpflichtend wird und entrichtet, werden kann. Es ist nicht erlaubt dies hinaufzuschieben. Dieser Ansicht waren Malik, Ahmad und die Mehrheit der Gelehrten, da Allah sagte: „und entrichtet die Abgabe (Zakah).“ Durch den Imperativ entnehmen wir, dass dies sofort vollzogen, werden muss.“ Aus „Scharh Al-Muhadhab“ (5/308).

In „Al-Iqna'“, mit dessen Erläuterung „Kashaf Al-Qina'“ (2/255), steht: „Es ist nicht erlaubt das Entrichten der Zakah hinaufzuschieben, obwohl man eigentlich dazu imstande ist sie zu entrichten. In dem Fall muss sie sofort entrichtet werden, es sei denn derjenige, der die Zakah entrichten muss, befürchtet irgendeinen Schaden. Dann darf er sie hinaufschieben, aufgrund des Hadithes: „Man darf weder sich noch anderen Schaden zufügen.“ Es ist auch erlaubt sie hinaufzuschieben, wenn der Besitzer arm ist und die Zakah braucht, sodass er im Leben beeinträchtigt sein würde, wenn er sie entrichtet. Sie wird dann von ihm genommen, wenn es ihm gut geht, da dann das Hindernis verschwindet.“ Siehe auch: „Al-Mughni“ (2/510).

Drittens:

Wenn du kein Geld hast, mit dem du die Zakah für deine Waren entrichten könntest, dann kannst du sie in Form der Waren, für die du die Zakah entrichten musst, entrichten. Denn bei der Zakah von Verkaufswaren ist es erlaubt diese mit den Waren selbst zu entrichten, gemäß der stärkeren Ansicht.

Imam Abu 'Ubaid Al-Qasim Ibn Sallam -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn ein Mann die Zakah von seiner Handelsware entrichten muss, er den Preis dann festlegt und die Zakah dann den Preis eines ganzen Gewands, Satteltiers oder Sklaven erreicht, und er sie dann auch damit als Zakah entrichtet, so ist dieser bei uns jemand, der Gutes tut und die Zakah entrichtet hat. Und wenn es ihm leichter fällt die Zakah in Form von Gold und Papier zu entrichten, dann steht ihm dies zu, denn das ist bei uns das Geld des Handelns.“ Aus „Al-Amwal“, von Abu 'Ubaid (388). Humaid Ibn Zanjawaih überlieferte dies von ihm in „Al-Amwal“ (3/974).

Wenn aber in den Waren kein Nutzen für den Armen, der ein Anrecht auf die Zakah hat, ist und diese Ware nicht zu seinen Bedürfnissen gehört, dann besteht, so Allah will, kein Problem darin die Zakah hinaufzuschieben, bis die Waren verkauft wurden, sodass sie dann für das Entrichten der Zakah ausreichen.

Wenn du aber genug Geld hast, um einen Teil der Zakah zu entrichten, dann musst du dies entrichten. Und das, was noch nicht entrichtet wurde, gilt als Schulden, bis du diese entrichten kannst.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A