Alles Lob gebührt Allah..
Wir bitten Allah, erhaben sei Er, dir einen gewaltigen Lohn zu geben und dir Seine Gaben, die innerlichen und äußerlichen, im vollen Ausmaße zu schenken, und wir bitten Ihn, dass Er dich mit nützlichen Wissen sowie der Verrichtung guter Taten versorgt. Wir beglückwünschen dich zur Gabe des Islam, welche dir Allah als Gunst erwiesen hat. Wir gratulieren dir zu deiner Liebe dem Islam gegenüber sowie deinem Vorhaben die Gebote des Islams so zu befolgen, wie Allah es vorgeschrieben hat.
Solange du schwerwiegende Folgen befürchtest, falls du deine Annahme des Islams bekannt gibst und öffentlich zeigst, so bist du nicht dazu verpflichtet deinen Islam vor den Eltern zu zeigen oder bekanntzugeben. Allah akzeptiert den Islam Seines Dieners, selbst wenn dieser es nicht öffentlich zeigen kann, weil er dazu nicht in der Lage ist. Solange die Person, durch die Aussprache des Glaubensbekenntnisses, Muslim geworden ist, so obliegt es ihr sich an die Vorschriften des Islam zu halten, soweit es ihr möglich ist, ohne sich dadurch in eine schwierige Lage zu bringen, durch welche sie an der weiteren Praktizierung des Islam gehindert werden würde.
Im Koran erwähnte Allah, erhaben sei Er, dass ein Gläubiger (Mu'min) aus Pharaos Familie seinen Glauben vor dem Pharao und seinen Gefolgsleuten verheimlicht hat. Allah, der Erhabene, sagte: „Und es sagte ein gläubiger Mann von den Leuten Pharaos, der seinen Glauben geheim hielt...“ [Surah Ghafir: 40:28]
Einige Sahaba (Prophetengefährten) nahmen den Islam in den ersten Tagen der Botschaft des Islam an, als die Muslime noch in einer schwachen Lage in Mekka waren. Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, wies sie daraufhin ihren Islam zu verbergen, und dies aus Furcht vor schwerwiegenden Heimsuchungen für sie (seitens der Mekkaner). Einer dieser glorreichen Menschen war Abu Dharr al-Ghifaari, möge Allah mit ihm zufrieden sein.Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „O Abu Dharr, verberge diese Sache (deinen Islam) und kehre zu deinem Land zurück. Wenn dich dann die Kunde über unser Erscheinen erreicht, so wende dich uns zu.“ [Überliefert von al-Bukhari, 3328]
Soweit du dein Fasten an dem Tag gebrochen hast, da deine Eltern anwesend waren, wie du es erwähntest, und du fatale Konsequenzen befürchtet hast, falls du dein Fasten fortsetzt, so bist du diesbezüglich entschuldigt. Dir obliegt es nun, dass du diesen Tag zu einem Zeitpunkt nachfastest, wann auch immer du in der Lage dazu bist und deswegen keinen schwerwiegenden Schaden zu befürchten hast. Zu einer Sühne (Kaffarah) bist du nicht verpflichtet.
Wir bitten Allah dir in dem Erfolg zu geben, womit Er zufrieden ist.
Für mehr Informationen siehe die Antwort zur Frage Nr. 165426
Und Allah weiß es am besten.