Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Das meiste Recht, die Menschen im Gebet zu leiten, ist derjenige, der die Regeln des Gebets kennt und das Buch Allahs auswendig gelernt hat.
Abu Mas'ud Al- Ansari berichtete, dass der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Menschen sollten von demjenigen im Gebet geführt werden, der das meiste Wissen über Allahs Buch hat. Wenn sie dahingehend aber auf der gleichen Stufe sind, dann von demjenigen, der das meiste Wissen über die Sunna besitzt.“ Überliefert von Imam Muslim (1530).
Und mit demjenigen, der darüber am meisten Wissen hat, ist nicht derjenige gemeint, der am besten/schönsten rezitieren kann, sondern derjenigen, der das Buch Allahs auswendig gelernt hat. Darauf deutet der Hadith von 'Amr Ibn Salama hin, in dem er sagte: „… So habe ich diese Worte (den Quran) auswendig gelernt, als würden sie sich in meinem Herzen gründen. Als Mekka erobert wurde, eilten die Stämme, um den Islam anzunehmen. Mein Vater drängte seinen Stamm den Islam anzunehmen. Als er dann kam, sagte er: ‚Bei Allah, ich komme zu euch vom wahrhaftigen Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-!‘ Der Prophet sagte daraufhin zu ihnen: ‚Verrichtet jenes Gebet zu jener Zeit und das andere Gebet zur anderen Zeit. Wenn das die Zeit des Gebets eingetroffen ist, dann soll einer von euch den Gebetsruf ausrufen, und lasst den von euch vorbeten, der am meisten vom Quran auswendig gelernt hat.‘ Daraufhin schauten sie und fanden niemanden, der mehr vom Quran auswendig gelernt hat als mich, da ich dies von den Reitern gelernt habe. So brachten sie mich nach vorne, obwohl ich sechs oder sieben Jahre alt war.“ Überliefert von Al-Bukhary (4051).
Wir sagten, dass er die Regeln des Gebets kennen sollte, weil etwas plötzlich geschehen kann, wie dass die Gebetswaschung ungültig wird oder dass eine Gebetseinheit vergessen wird, und das nicht gut gelöst wird, sodass Fehler eintreten können, wodurch dann das Gebet der anderen vermindert oder ungültig wird.
Den oben erwähnten Hadith führten einige Gelehrte als Beweis dafür an, dass derjenige nach vorne gestellt wird, der das tiefste Verständnis (Fiqh) hat.
An-Nawawi sagte: „Malik, Asch-Schafi'i und ihre Gefährten sagten, dass derjenige mit dem tiefsten Verständnis demjenigen vorgezogen wird, der mehr auswendig gelernt hat, denn das, was dafür die Rezitation gebraucht wird bekannt ist, wohingegen das tiefe Verständnis, das dafür gebraucht wird, nicht bekannt ist. Es könnte sein, dass während des Gebets etwas geschehen könnte, bei dem nur derjenige mit dem tiefen Verständnis richtig handeln könnte. Deswegen zog der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Abu Bakr -möge Allah mit ihm zufrieden sein- im Gebet eher als die anderen vor, obwohl er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- klarstellte, dass es Prophetengefährten gab, die mehr auswendig gelernt hatten als er. Sie antworten auf den Hadith damit, dass derjenige unter den Prophetengefährten, der am meisten wusste, jener war, der das tiefste Verständnis hatte, jedoch ist seine Aussage: ‚Wenn sie dahingehend aber auf der gleichen Stufe sind, dann von demjenigen, der das meiste Wissen über die Sunna besitzt‘, ein Beweis dafür, dass absolut derjenige, der am das meiste Wissen besitzt, vorgezogen wird.“ Aus „Scharh Muslim“ (5/177).
Auch wenn An-Nawawi seinem Imam, Asch-Schafi'i, widersprach, in Bezug darauf inwieweit der Hadith als Beweis herangeführt wird, zeigen ihre Worte, dass es keinen unter den Prophetengefährten gab, der Wissen über den Quran hatte und dabei unwissend über die Regeln der islamischen Gesetzgebung war, was jedoch der Fall bei vielen heutzutage ist.
Ibn Qudama sagte: „Und wenn der eine ein mehr über die Regeln des Gebets weiß und der andere in anderen Gebieten mehr weiß, wird der vorgezogen, der über das Gebet mehr weiß.“ Aus „Al-Mughni“ (2/19).
Das Ständige Komitee sagte: „Wenn das bekannt ist, ist das Vorbeten des Unwissenden ungültig, es sei denn er leitet seinesgleichen und es gibt niemanden, der für das Vorbeten geeignet wäre.“ Aus „Fatawa Islamiya“ (1/264).
Zweitens:
Wir verstehen nicht, was mit der (zweiten) Frage gemeint ist. Der Ausdruck: „illa Allah", ist allein keine Andacht (Dhikr). In der islamischen Gesetzgebung wird dieser in keiner Andacht allein überliefert. Vielmehr wird er mit weiteren Begriffen überliefert, wie: „La ilaha illa Allah Wahdahu la Scharika Lahu, Lahul Mulku wa Lahul Hamdu, wa Huwa 'ala kulli schai in Qadir (Es gibt keinen Gott, außer Allah, allein, Der keinen Partner hat. Ihm gebühren Herrschaft und Lobpreisung. Und Er ist zu allem imstande)“, und weiteren, vielen Andachten.
Und Allah weiß es am besten.