Alles Lob gebührt Allah..
Wer ein Pflichtgebet aufgrund von Schlaf oder Vergesslichkeit verpasst, dessen Pflicht ist es, dieses Gebet nachzuholen, sobald er sich daran erinnert. Dies, da der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) sagte: „Wer ein Gebet vergisst oder es verschläft, der soll es beten, sobald er sich an es erinnert. Es muss dafür keine Sühne erbracht werden außer dieses.“ (Überliefert in Sahiih Al-Bukhaary, 572 und in Sahiih Muslim, 1564)
Es ist bewiesen, dass der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) das (freiwillige) Sunnah-Gebet des Mittags (Sunnata-l Thuhur) nach dem Nachmittagsgebet (’Asr-Gebet) verrichtet hat. (Überliefert in Sahiih Al-Bukhaary, 4370 und in Sahiih Muslim, 834)
An-Nawawy sagte (dazu): Und dies ist deutlich erwähnt im Zusammenhang mit dem Nachholen eines verpassten (freiwilligen) Sunnah-Gebets. So gilt dies für ein nachzuholendes Pflichtgebet erst recht.
Wenn der Muslim also ein Gebet verschläft oder es vergisst und sich erst nach dem Nachmittagsgebet (’Asr-Gebet) daran erinnert, so ist es seine Pflicht (Waajib), es in dieser Zeit zu beten.