Mittwoch 27 Rabii' Ath-Thaany 1446 - 30 Oktober 2024
German

Das Urteil über das Gratulieren für das Hijri-Neujahr

Frage

Was ist das Urteil über das Gratulieren für das Hijri-Neujahr, indem man sagt: „Kullu ‘Aamin wa Antum bi Khair.“ Oder indem man um Segen betet, oder eine Nachricht sendet, indem man für den Empfänger um Gutes und Segen im nächsten Jahr betet.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Schaikh Muhammad ibn Salih Al-‘Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde über das Urteil des Gratulierens des Hijri-Neujahres befragt, und was der, dem gratuliert wird darauf antworten soll?

Er, möge Allah ihm barmherzig sein, antwortete:

„Wenn dir jemand gratuliert, dann antworte ihm, aber beginne damit bei keinem. Dies ist das Richtige bzgl. dieser Angelegenheit. Wenn dir jemand beispielsweise sagt: „Wir gratulieren dir für dieses neue Jahr.“ Dann sagt: „Möge Allah dir mit Gutem gratulieren und dieses Jahr zu einem guten und segensreichen machen.“ Aber du sollst damit nicht anfangen, denn ich kenne nichts, was von den Altvorderen überliefert wurde, dass sie sich für das neue Jahr gratulierten. Vielmehr sollt ihr wissen, dass die Salaf den Monat Muharram erst im Kalifat von ‘Umar ibn Al-Khattab, möge Allah ihm barmherzig sein, als Jahresbeginn nahmen.“ 

Schaikh ‘Abdulkarim Al-Khudair sagte über das Gratulieren für den Beginn des Neujahrs:

„Wenn man für den Muslim allgemeine Bittgebete spricht und die Person keinen (speziellen) Gottesdienst erzielt, indem er dies zu Anlässen, wie Festtage, ausspricht, so besteht darin kein Problem, besonders wenn man aus Liebe gratuliert und Freude im Gesicht des Muslim zeigt.

Imam Ahmad, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Ich beginne nicht mit dem Gratulieren. Aber wenn jemand mir zuerst gratuliert, dann antworte ich darauf, da es eine Pflicht ist den Gruß zu erwidern. Aber als Erstes zu Gratulieren, gehört weder zu einer Sunnah, die angeordnet wird, noch zu etwas, was verboten wird.““.

Quelle: Islam Q&A