Freitag 28 Jumaada Al-Awwah 1446 - 29 November 2024
German

Ein Opfertier reicht für beide Ehepartner und den Mitgliedern ihres Haushaltes

Frage

Mein Vater schlachtet in der Regel für sich und für seine beiden verstorbenen Eltern, aber nicht für seine Frau, die noch lebt. Ich habe mit ihm über dieses Thema schon gesprochen, aber er sagt, dass sie kein Opfertier schlachten müsse, da sie eine Hausfrau sei. Andere sagten, dass der Mann für seine Frau kein Opfertier schlachten müsse.

Die Frage ist:

Was ist, wenn der Sohn und die Tochter für sie den Preis für ein Opfertier bezahlen oder eins für sie kaufen? Wie ist das Urteil?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Es ist demjenigen, der ein Opfertier schlachtet erlaubt, dass er den Lohn für sein Opfertier mit jedem seiner toten oder lebendigen Verwandten teilt, dmit dem er will. Dies, aufgrund des Hadiths, der bei Muslim überliefert wurde, in dem steht: „Allahumma Taqabbal min Muhammadin wa Aali Muhammadin (O Allah, akzeptiere von Muhammad und der Familie Muhammads).“ Und mit der Familie Muhammads sind sowohl die lebendigen als auch die toten Angehören gemeint. Ebenso ist es erlaubt, dass man nur für die Toten ein Opfertier schlachtet, oder auch für Lebenden. Dies wurde in der Antwort auf die Frage Nr. 36596 und Nr. 36706 dargelegt.

Zweitens:

Ein einziges Opfertier reicht für den Mann und seiner Familie (Frau, Kinder, Eltern) aus, wenn sie (gemeinsam) in einem Haus leben. Denn Muslim (3637) überliefert von 'Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- einen Schafbock mit schwarzen Beinen, einem schwarzen Unterleib und schwarzen Augen holen ließ. So wurde es zu ihm gebracht, damit es für ihn als Opfertier geschlachtet wird. Daraufhin sagte er zu Aischa: „O Aischa, bring mir das Messer.“ Und dann sagte er: „Schärfe es mit einem Stein.“ Sie tat es und daraufhin nahm er es und den Schafbock. Er legte ihn hin, schlachtete ihn und sagte: „Bismillah Allahumma taqabbal min Muhammadin wa Aali Muhammadin wa min Ummati Muhammadin (Im Namen Allahs. O Allah nimm von Muhammad, der Familie Muhammads und der Gemeinschaft Muhammads an.).“ Dann schlachtete er ihn.“

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Diesen Hadith haben diejenigen als Beweis angeführt, die es erlauben, dass der Mann für sich und seine Familie ein Opfertier schlachtet und dass sie sich den Lohn dafür teilen. Dies ist unsere Ansicht und die Ansicht der Mehrheit (der Gelehrten).“ Aus „Scharh Muslim“ von An-Nawawi.

Demnach soll der Mann die Absicht fassen, dass er das Opfertier für sich selbst und seiner Familie schlachtet, so wie es der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- getan hat. Dies genügt ihnen und sie haben am Lohn dafür teil. Und er benötigt es nicht extra für seine Frau ein Opfertier zu schlachten.

Doch wenn er für seine Familie nicht die Absicht fasst, so wird dies auch nicht von ihnen verlangt. Denn dies entfällt für sie, da der Mann schon ein Opfertier geschlachtet hat, auch wenn sie für eine Sache nicht belohnt werden, die sie nicht getan haben, und derjenige, der es getan hat, sie nicht am Lohn teilhaben lässt.

Ar-Ramli sagte über das Schlachten eines Opfertieres:

„Es ist eine für uns eine kollektiv bestätigte Sunnah (Sunnah Muakkadah), auch in Mina, wenn es sich um mehrere Familienmitglieder handelt. Ansonsten ist es eine individuelle Sunnah. Und mit dem Ausdruck, dass es eine kollektive Sunnah ist, ist gemeint, dass es von den Anderen nicht mehr verlangt wird, obwohl es eine Sunnah für jeden (jedes Familitienmitglied) ist, und nicht, dass derjenige, der dies nicht selber tut, keinen Lohn erhält, wie beim Janaza-Gebet. Und der Autor von „Scharh Muslim“ sagte, dass es erlaubt sei, wenn man Andere am Lohn (für das Schlachten des Opfertieres) teilhaben lässt, und dass es unsere Ansicht sei. Und die Grundlage dafür ist, dass er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- in Mina für seine Frauen Kühe als Opfertiere geschlachtet hat. Und dies haben Al-Bukhary und Muslim überliefert.“

Aus „Nihayah Al-Muhtaj“ (8/132).

Und wenn die Ehefrau eigenes Geld besitzt und davon ein Opfertier schlachten will, dann darf sie das. Auch dass ihr ihre Kinder Geld geben, damit sie damit ein Opfertier schlachten kann, und sie dies von ihnen annimmt, ist erlaubt.

Für mehr Nutzen siehe die Antwort auf die Frage Nr. 45544.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A