Alles Lob gebührt Allah..
Es ist nicht verboten, diese Mobiltelefone in die Toilettenräume mitzunehmen, da für sie nicht dieselben Regelungen gelten wie für den Mushaff (Buch, in dem der Qur’an in arabischer Sprache geschrieben steht), selbst nachdem der Qur’an in ihnen abgespeichert wurde. Dies, da es sich um unsichtbare Audioaufnahmen im Innern (des Gerätes) handelt, und es keine sichtbare Schrift ist.
Und Allah weiß es am besten.