Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Die Regeln für denjenigen, der das Gebet unterlässt

Frage

Die authentischen Ahadith haben dargelegt, dass derjenige, der das Gebet unterlässt ein Ungläubiger ist. Und wenn wir die äußere Bedeutung des Hadiths entnehmen, müssen wir demjenigen, der das Gebet absichtlich unterlässt, alle seine Erbrechte verbieten, extra Friedhöfe für sie zur Verfügung stellen und wir dürfen nicht um Segen und Frieden für sie bitten, da es weder Sicherheit noch Frieden für einen Ungläubigen gibt. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass, wenn wir beginnen die Betenden, unter den gläubigen und nicht-gläubigen Männern, zu zählen, es sein kann, dass sie nicht mal sechs Prozent überschreiten, und die Frauen sind noch weniger. Was ist also die Meinung der islamischen Gesetzgebung bezüglich dessen, was eben erwähnt wurde, und was ist das Urteil darüber denjenigen, der das Gebet unterlässt, mit dem Friedensgruß zu grüßen oder seinen Gruß zu erwidern?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Gelehrten waren sich über den, der unter den Muslimen das Gebet absichtlich unterlässt, wenn er nicht dessen Verpflichtung leugnet, uneinig. So sagten einige, dass er so in den Unglauben fällt, dass er von der Religion des Islams austritt und als Abtrünniger gilt. Somit darf auf ihn kein Janaza-Gebet gebetet werden, er darf nicht in den Friedhöfen der Muslime bestattet werden, man darf ihn nicht mit dem Friedensgruß grüßen, ob lebendig oder tot, man darf nicht seinen Friedensgruß erwidern, für ihn um Vergebung bitten, für ihn um Barmherzigkeit bitten, er erbt nichts und sein Geld darf nicht vererbt werden, vielmehr wird sein Vermögen als Beute in die Staatskasse der Muslime gebracht. Egal ob diejenigen, die das Gebet absichtlich unterlassen, viele oder wenige sind, so unterscheidet sich das Urteil nicht durch ihre Vielzahl oder ihre Minderheit.

Und diese Meinung ist die authentischste und stärkste in Bezug auf den Beweis, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Das Abkommen zwischen uns und ihnen ist das Gebet – wer es unterlässt, der begeht Unglaube.“

Überliefert von Imam Ahmad, und den Leuten der Sunan mit einer authentischen Überlieferungskette.

Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte auch:

„Zwischen dem Mann, dem Unglauben und der Götzendienerei ist das Unterlassen des Gebets.“

Überliefert von Imam Muslim in seinem „Sahih-Werk“ mit anderen Ahadih darüber.

Die Mehrheit der Gelehrten aber sagt, dass, wenn er die Verpflichtung davon leugnet, ein Ungläubiger und Abtrünniger von der Religion des Islams ist. Und sein Urteil ist dasselbe wie das, das wir, in der ersten Meinung, bereits erklärt haben. Doch wenn er die Verpflichtung nicht leugnet, aber das Gebet, beispielsweise, aus Faulheit unterlässt, begeht er eine große Sünde, ohne dadurch aus dem Islam auszutreten. Man muss ihn drei Tage lang zur Reue auffordern – wenn er bereut, dann gebührt alles Lob Allah. Darauf basierend wird er gewaschen, ins Leichentuch gehüllt, man betet auf ihn, bittet für ihn um Vergebung und Barmherzigkeit, er wird in den Friedhöfen der Muslime bestattet und er erbt und vererbt. Im Großen und Ganzen verlaufen auf ihn die Regeln der sündigen Muslime, ob lebendig oder tot.

Quelle: Aus den Fataawa des ständigen Komitees (49/6)