Montag 4 Rabii' Ath-Thaany 1446 - 7 Oktober 2024
German

Er kann sich das Opfertier nicht ansehen, während es geschlachtet wird

Frage

Wie ist das Urteil über jemanden, der nicht in der Lage ist die Schlachtung einer Opfergabe am 'Id-Tag anzusehen, da ihn das (negativ) beeinflussen könnte, wobei er bestätigt, dass dies zu den größten Dingen gehört, mit denen man sich Allah nähert?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Am besten ist es, wenn man selbst das Opfertier schlachtet. Wenn man dies aber nicht kann oder will, dann besteht kein Problem darin jemand anderen dazu zu beauftragen und der Schlachtung beizuwohnen. Und wenn man das nicht kann oder will, dann besteht auch kein Problem darin von der Schlachtung abwesend zu sein.

Denn es ist, ohne Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten, erlaubt jemanden für die Schlachtung zu beauftragen. Die Anwesenheit bei der Schlachtung ist lediglich erwünscht (mustahabb) und nicht verpflichtend (wajib).

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn man es mit der eigenen Hand schlachtet, dann ist dies am besten, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zwei gehörnte, schwarz-weiße Schafböcke mit seinen Händen schlachtete, die Tasmiyah (Bismillah) und den Takbir (Allahu Akbar) sprach und sein Fuß auf deren Nacken legte. Und er schlachtete von den Kamelen, die er für seine Hajj hergebracht hat, 63 Kamele, mit seiner eigenen Hand.

Wenn man aber dafür jemanden als Vertreter einsetzen will, dann ist dies erlaubt, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- jemanden als Vertreter dafür einsetzte, um die restlichen 63 Kamele zu schlachten. Und hier gibt es keine Meinungsverschiedenheit. Es ist jedoch erwünscht, dass man bei der Schlachtung anwesend ist.“ Zusammengefasst aus „Al-Mughni“ (13/389-390).

In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah Lil Ifta” (10/441) steht: „Der Lohn für das Opfertier, wenn es gespendet wird, erhält jeder, der in der Absicht dafür miteingeschlossen wurde, auch wenn einer von ihnen selbst (bei der Schlachtung) nicht anwesend ist, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Taten sind entsprechend den Absichten und jedem steht das zu, was er beabsichtigt.““

Für mehr, sie die Antwort auf die Frage Nr. 175475.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A