Alles Lob gebührt Allah..
Ich habe diese Frage Schaikh 'Abdurrahman al-Barrak vorgebracht, möge Allah ihn bewahren. Er sagte: „Die Bestrafung dieser (Verbrecher) ist ihnen als eine Zurechtweisung (Erziehungsmaßnahme) und Züchtigung erlaubt, sei dies durch Schlagen oder Ähnliches, entsprechend des Ausmaßes und der Größe des Verbrechens. Was jedoch das Töten betrifft, so ist dieses auf keinen Fall erlaubt.“
Dieses, da die Umsetzung der Todesstrafe in den Zuständigkeitsbereich der Herrscher fällt.
Siehe dazu die Antwort zur Frage 12461.
Und Allah weiß es am besten.